Übertragbare Steuerabzüge bei der Vererbung von Immobilien

Erbschaft und Steuerabzüge: Das müssen Sie wissen
Bei der Vererbung einer Immobilie können Fragen zur Inanspruchnahme von Steuerabzügen aufkommen, insbesondere für Kosten für Gebäudesanierungen. Wichtig ist, dass vom Verstorbenen nicht genutzte Abzüge nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erben übertragen werden.
Übertragung von Abzügen auf Erben
Das Finanzamt hat mit Schreiben Nr. 192/2023 die Möglichkeit bestätigt, Abzüge für Kosten für Gebäudesanierungen vom Verstorbenen auf die Erben zu übertragen. Als regulatorische Referenz gilt insbesondere Artikel 16-bis Absatz 8 des Einheitsgesetzes zur Einkommensteuer (Präsidialerlass Nr. 917/1986, TUIR), der den Steuerabzug für die Rückgewinnung von Immobilienvermögen im Erbfall regelt.
Das Gesetz legt fest, dass im Todesfall des Berechtigten die verbleibenden Teile des Steuerabzugs vollständig an die Erben weitergegeben werden können, jedoch nur an diejenigen, die das physische und direkte Eigentum an der Immobilie behalten. Das bedeutet, dass der Erbe die Immobilie tatsächlich besitzen und nutzen muss, um von den ungenutzten Steuerabzügen profitieren zu können.
So funktioniert die Übertragung des Steuerabzugs
Gibt es mehrere Erben, die alle Eigentümer der betreffenden Immobilie sind, werden die Abzugsanteile gleichmäßig unter ihnen aufgeteilt. Besitzt jedoch einer der Erben die Immobilie nicht physisch, kann er nicht von den Restabzügen profitieren.
Wichtig ist, dass gemäß der Antwort Nr. 612/2021 der Finanzbehörde die Restanteile im Falle des Todes des Erben, der den Abzug erworben hat, nicht auf den nächsten Erben übertragen werden. Dadurch wird die Übertragung des Steuervorteils unterbrochen.
Veräußerung oder Schenkung
Dasselbe gilt im Falle der Veräußerung oder Schenkung der Immobilie durch den Erben, der sie physisch und direkt besitzt. Nicht genutzte Restabzüge können nicht auf den neuen Eigentümer oder den Beschenkten übertragen werden. Diese Regel wurde im Rundschreiben Nr. 7/E vom 25. Juni 2021 bekräftigt, das festlegt, dass der Steuervorteil im Falle einer Veräußerung oder Schenkung nicht übertragen wird.
Erben können von Steuerabzügen im Zusammenhang mit Kosten für Gebäudesanierungen profitieren, die vom Verstorbenen getätigt wurden, jedoch nur, wenn sie das direkte Eigentum an der Immobilie behalten. Bei mehreren Erben wird der Abzug gleichmäßig aufgeteilt, während er im Todesfall des Erben oder beim Verkauf der Immobilie nicht weitergegeben wird. Die Steuerregelung ist daher klar, aber es ist wichtig, diese Details zu kennen, um den Anspruch auf Leistungen nicht zu verlieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Experten der Agenzia delle Successioni.
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