Die Widerrufung der Erbausschlagung ist möglich

Wie man eine Erbausschlagung widerruft und wer dies tun kann
Im Gegensatz zur Annahme des Erbes, die endgültige und unwiderrufliche Auswirkungen hat, kann die Erbausschlagung widerrufen werden, ohne dass die Rechte Dritter an den geerbten Gütern beeinträchtigt werden. Dies ist möglich, solange das Recht zur Annahme des Erbes nicht verjährt ist und das Erbe nicht bereits von anderen angenommen wurde.
Erbausschlagung
Erben, die das Erbe ausgeschlagen haben, können nicht als Erben betrachtet werden und sind daher nicht für die Steuerschulden des Verstorbenen verantwortlich. Die Erbausschlagung ist jedoch kein unwiderruflicher und endgültiger Akt, da die Erben das Erbe noch annehmen können, solange das Recht zur Annahme nicht verjährt ist.
Was passiert, wenn das Erbe nicht angenommen wird?
Wenn ein anderer Erbe das Erbe nicht annimmt, stellt dies eine zusätzliche Einschränkung des Widerrufsrechts der Erbausschlagung dar. Aufgrund der Ausschlagung des ersten Erben erwerben die nachgeordneten Erben, wie der Ausschlagende, das Recht, das Erbe anzunehmen. Vorrang hat also derjenige, der das Erbe zuerst annimmt.
Wer kann die Erbausschlagung widerrufen?
Der Erbe, der das Erbe zunächst ausgeschlagen hat, kann es später annehmen und damit die vorherige Ausschlagung stillschweigend widerrufen. Dies ist möglich, solange das Erbe noch nicht entfallen ist. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Ausschlagenden und den Erwerbern des Erbes kann dieses nicht mehr von der Person beansprucht werden, die ursprünglich auf das Erbe verzichtet hat, sich jedoch später entscheidet, ihre Entscheidung zu widerrufen.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, und die rechtliche Wirkung wird endgültig, wenn die Ausschlagung bereits zu einer ordentlichen Ersetzung, Vertretung, Erhöhung, einer gesetzlichen Erbfolge zugunsten der nachgeordneten Erben oder zu einer Annahme durch den Staat geführt hat.
Was passiert, wenn die Erbausschlagung widerrufen wird?
Die Widerrufung der Erbausschlagung darf keine Nachteile mit sich bringen und muss in jedem Fall die Rechte an den geerbten Vermögenswerten gewährleisten. Die solidarische Haftung der Nachfolger für Steuerverbindlichkeiten, die vor dem Tod des Erblassers entstanden sind, wird durch die Erbausschlagung nicht aufgehoben und bleibt bis zu ihrem möglichen Widerruf bestehen.
Die Erbausschlagung hat sofort rechtliche Auswirkungen, und die Steuerschulden des Verstorbenen gehen nicht auf den Ausschlagenden über, selbst wenn die Ausschlagung innerhalb des Annahmezeitraums widerrufen wird.
Wie widerruft man die Erbausschlagung?
Obwohl die Erbausschlagung ein formgebundener Akt ist, der auch die Eintragung im Erbschaftsregister erfordert, schreibt das Gesetz nicht vor, dass der Widerruf der Ausschlagung in Form eines Widerrufsaktes oder eines formellen Aktes erfolgen muss.
Der Widerruf der Erbausschlagung wird gewissermaßen als eine späte Annahme des Erbes betrachtet, die auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Willensbekundung des Erklärenden basiert, das Erbe zu erwerben. Daher handelt es sich um einen Akt in freier Form, der auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann.
Der Ausschlagende kann die Wirksamkeit der Ausschlagung durch jeden Annahmeakt widerrufen, der den Erwerb des Erbes zur Folge hat. Die Widerrufung der Erbausschlagung ist ein Akt, der geeignet ist, den Besitz im Verfahren zur besonderen Anerkennung des Eigentums zu unterbrechen oder wiederherzustellen.
Was passiert nach 5 Jahren der Erbausschlagung?
Die Anfechtungsklage unterliegt einer Verjährungsfrist von fünf Jahren, die ab dem Tag läuft, an dem die Gewalt aufgehört hat oder der Betrug entdeckt wurde, was zur Annullierung der Erbausschlagung führt. Die Anfechtungsklage kann vom Ausschlagenden und seinen Erben erhoben werden.
Nach Ablauf von 5 Jahren ab der Erbausschlagung ist der Akt nicht mehr anfechtbar.
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