Erbfolge: Neue Steuerregelungen ab 2025

Alles ändert sich: Die Erbschaftssteuer-Selbstveranlagung ist da.
Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 139/2024 zur Umsetzung der Steuerreform haben sich die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer erheblich geändert. Diese Änderungen sollen Steuerzahlern die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Einführung eines moderneren und effizienteren Systems erleichtern.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung des Selbstveranlagungssystems: Ab dem 1. Januar 2025 berechnet das Finanzamt die Steuer nicht mehr und fordert sie nicht mehr per Zahlungsbescheid zur Zahlung an. Diejenigen, die die Erbschaftsteuererklärung einreichen müssen, sind jedoch selbst für die Berechnung und Zahlung der Steuer verantwortlich.
Die Erbschaftsteuerzahlung muss innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Abgabefrist erfolgen. Diese Frist beträgt weiterhin 12 Monate ab dem Datum des Erbfalls. In der Praxis haben Steuerzahler ab dem Datum des Erbfalls 15 Monate Zeit, die Steuer korrekt zu zahlen.
Um Steuerzahler durch diese neue Phase zu führen, hat die Steuerbehörde das Rundschreiben 3/E/2025 veröffentlicht. Es enthält detaillierte Anweisungen zur einheitlichen Anwendung der neuen Vorschriften. Das Dokument enthält außerdem eine Zusammenfassung der regulatorischen Änderungen, die für Erbschaften und Schenkungen ab 2025 gelten.
Das Rundschreiben behandelt unter anderem die Methoden zur Ermittlung der Erbschaftsteuer sowie eine Zusammenfassung der auf den Gesamtnettowert der übertragenen Vermögenswerte und Rechte anwendbaren Steuersätze.
Das Rundschreiben weist auf die neuen Bestimmungen zu Steuerstrafen hin, die die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 87/2024 umsetzen, das Steuerverstöße, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Erbschaften, betrifft.
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