Erben und Schenken: Alle Neuigkeiten für junge Erben

Das neue Selbstliquidationsregime und die Vorteile
Die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, stellt eine tiefgreifende Änderung der Methoden zur Verwaltung und Berechnung der Steuern im Zusammenhang mit Erben und unentgeltlichen Übereignungen dar. Mit Rundschreiben Nr. Mit der Pressemitteilung Nr. 3/2025 zog die Finanzbehörde Bilanz und bot einen klaren und aktualisierten Überblick nicht nur über die neuen Verfahren, sondern auch über die Erleichterungen und reduzierten Strafen für Verstöße ab dem 1. September 2024.
Selbstveranlagung der Steuer: Was sich ab 2025 ändert
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Umstellung auf die Selbstveranlagung der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Für Erbschaften, die ab dem 1. Januar 2025 eröffnet werden, berechnet und fordert die Finanzbehörde die Steuer nicht mehr ein. Stattdessen obliegt es den Steuerpflichtigen – genauer gesagt denjenigen, die die Erbschaftserklärung abgeben müssen –, den fälligen Betrag selbstständig zu bestimmen.
Die Steuer muss innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Erbschaftserklärung gezahlt werden. Diese Frist beträgt 12 Monate ab dem Tag des Erbfalls.
Praxisbeispiel
- Tag des Erbfalls: 22. Oktober 2025
- Frist für die Abgabe der Erklärung: 22. Oktober 2026
- Frist für die Zahlung der Steuer: 20. Januar 2027 (90 Tage danach)
Neue Definition des steuerpflichtigen Anwendungsbereichs
Die Reform erweiterte auch den Anwendungsbereich der Steuer. Er umfasst nun:
- Übertragungen von Vermögenswerten und Rechten von Todes wegen
(Erbfolge)
- Übertragungen durch Schenkung
- Unentgeltliche Übertragungen
- Übertragungen aus Trusts und anderen Pfandrechten
Diese regulatorische Erweiterung soll eine gerechtere und einheitlichere steuerliche Behandlung der verschiedenen Formen der Vermögensübertragung gewährleisten.
Anreize für junge Erben unter 26 Jahren
junge Erben bis 26 Jahre. Bei einem Alleinerben unter 26 Jahren können Banken und Finanzintermediäre das Nachlassvermögen ausschließlich zur Begleichung von Hypotheken-, Grundbuch- und Stempelsteuern freigeben.
Diese Maßnahme gilt auch, wenn es weitere Erben gibt, sofern diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Befreiung umfasst jedoch nicht den Betrag der selbstveranlagten Erbschaftssteuer sowie etwaige Sondersteuern und zusätzliche Grundbuchgebühren.
Erbschaftserklärung: Elektronische Einreichung erforderlich
Die Erbschaftserklärung muss im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Auch Treuhänder werden bei einem testamentarischen Trust ausdrücklich zu den Verpflichteten gezählt.
Abzugsfähigkeit der Schulden des Erblassers
Das Rundschreiben klärt zudem die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Schulden des Erblassers, die in den sechs Monaten vor seinem Tod aufgenommen wurden. Nur Verbindlichkeiten für folgende Zwecke sind abzugsfähig:
- Instandhaltungskosten
- Ärztliche Kosten
- Operationskosten
Um den Abzug geltend machen zu können, müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, die nicht nur das tatsächliche Bestehen der Schuld, sondern auch den direkten Zusammenhang zwischen dem aufgenommenen Kredit und den entstandenen Kosten belegen.
Sanktionen: Prozentuale Reduzierung ab 1. September 2024
Schließlich führt das Gesetzesdekret Nr. 87/2024, in Kraft ab 1. September 2024, ein günstigeres Sanktionssystem ein. Die Strafen für Unterlassungen, Fehler oder Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden gesenkt, um die Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen zu fördern.
Die Reform stellt einen bedeutenden Wendepunkt in der italienischen Steuerlandschaft im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer dar. Das neue, autonomere und digitalisierte System soll Verfahren vereinfachen, Steuerpflichtige stärken und konkrete Vorteile bieten, insbesondere für jüngere Steuerpflichtige. Korrekte Informationen und die Unterstützung von Fachleuten, wie beispielsweise der Nachfolgeagentur, sind jedoch unerlässlich, um Fehler zu vermeiden und die neuen Maßnahmen optimal zu nutzen.
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