Erbschaften und Schenkungen: Selbstveranlagung zur Zahlung von Steuern
Der Verwandtschaftsgrad hat Einfluss auf die wirtschaftliche Berechnung.
Wenn man über Spenden und Erbschaften spricht, denkt man oft an komplexe Verfahren, kontraintuitive Fristen und schwer zu interpretierende Steuern. Um das System zu vereinfachen und zu beschleunigen, tritt ab 2025 eine wichtige Änderung in Kraft, die sich direkt auf die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirkt.
Die Reform sieht die Einführung der Selbstveranlagung vor: Das Finanzamt berechnet die Steuer nicht mehr und teilt dem Steuerzahler den Betrag nicht mehr mit. Stattdessen ermittelt der Steuerzahler den fälligen Betrag und zahlt ihn innerhalb der festgelegten Fristen selbst.
Was ist Selbstveranlagung und was ändert sich für den Steuerzahler?
Mit dem neuen System der Selbstveranlagung, das bereits in anderen Steuerbereichen Anwendung findet, wird die Last der Steuerberechnung und -zahlung auf den Steuerzahler verlagert. Das neue Gesetz betrifft nicht nur Erbschaftserklärungen, sondern auch Schenkungen und erweitert damit einen Mechanismus, der die Bearbeitung vereinfachen und den gesamten Prozess effizienter gestalten soll.
Konkret bedeutet dies, dass jeder, der eine Erbschaft oder Schenkung erhält, Folgendes selbstständig regeln muss:
- Erbschafts- oder Schenkungssteuer;
- Hypotheken- und Grundbuchsteuer, falls der Nachlass Immobilien umfasst;
- alle sonstigen Steuern im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung.
Wie die Steuer berechnet wird: Wert des Vermögens und Verwandtschaftsgrad
Die Steuerberechnung basiert auf zwei grundlegenden Elementen:
- Der Gesamtwert des übertragenen Vermögens, der gemäß den gesetzlichen Kriterien korrekt ermittelt werden muss;
- Der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Übertragenden und dem Empfänger, der die anwendbaren Steuersätze und Freibeträge bestimmt.
Je nach Verwandtschaftsverhältnis (Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder nicht verwandte Personen) variieren die Freibeträge und Steuersätze, was erhebliche Auswirkungen auf den endgültig zu zahlenden Betrag hat.
Vorteile und Risiken der Selbstveranlagung
Das neue System vereinfacht das Verfahren sicherlich. Die Selbstveranlagung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung, da Wartezeiten auf Mitteilungen des Finanzamts vermieden werden. Allerdings bedeutet dies auch eine größere Verantwortung für den Steuerzahler. Jegliche Fehler bei der Steuerberechnung gehen direkt zu Lasten des Steuerpflichtigen. Bei späteren Prüfungen kann das Finanzamt die Nachzahlung der Steuerdifferenz, die Erhebung von Strafen und die Zahlung aufgelaufener Zinsen verlangen. Die Selbstveranlagung erfordert besondere Sorgfalt sowohl bei der Bewertung des Vermögens als auch bei der korrekten Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Steuervorteile. Die Beauftragung von Fachleuten ist nicht immer zwingend erforderlich, stellt aber oft eine kluge Entscheidung dar.
Die Agenzia delle Successioni kann die korrekte Zusammensetzung des Vermögens überprüfen, Freibeträge und Steuersätze korrekt anwenden und etwaige Steuervorteile ermitteln. So lassen sich Fehler vermeiden, die im Laufe der Zeit hohe finanzielle Kosten verursachen können.
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