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Hypothek und Erbschaft: So funktioniert die Erbfolge und wer zahlt die Raten

Hypothek und Erbschaft: So funktioniert die Erbfolge und wer zahlt die Raten

Beim Tod des Eigentümers geht die Hypothek auf die Erben über

Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur den Schmerz des Verlustes mit sich, sondern auch eine Reihe praktischer und rechtlicher Fragen, die die Erben klären müssen. Eine der heikelsten Fragen betrifft die Hypothek. Was passiert, wenn der Hypothekeninhaber stirbt? Wer muss die Raten weiterzahlen? Und wie funktioniert der steuerliche Abzug von Zinszahlungen?

Wir wollen das Thema klar und umfassend ansprechen, um zu verstehen, wie im Falle einer Erbschaft mit bestehender Hypothek vorzugehen ist.

 

Hypothek und Erbschulden: Was das Gesetz besagt

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Schulden des Verstorbenen, einschließlich der Hypothek, vollständig in den Nachlass einbezogen. Das bedeutet, dass die Erben nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten erben. Mit dem Erbfall ist der Erblasser für die Zahlung der Hypothekenraten verantwortlich, sofern er nicht auf das Erbe verzichtet.

Die Annahme der Erbschaft kann auf drei Arten erfolgen:

  • Reine Annahme (Sie erhalten unbegrenztes Vermögen und Schulden);
  • Annahme mit Inventarvorteil (Sie haften für Schulden nur bis zum Wert des erhaltenen Vermögens);
  • Verzicht auf die Erbschaft (Sie erhalten nichts und haften nicht für Schulden).

Es ist daher wichtig, Ihre finanzielle Situation zu prüfen, bevor Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

 

Hypothekenübernahme: So funktioniert's

Die Eigenschaft als Erbe reicht nicht aus, um automatisch Eigentümer der Hypothek zu werden. Damit die Bank die Übertragung offiziell anerkennt, ist die Übernahme der Hypothek erforderlich.

Die Übernahme der Hypothek ist in Artikel 1273 des Zivilgesetzbuches geregelt und erfordert, dass ein Dritter (in diesem Fall der Erbe) die Schulden des Verstorbenen mit Zustimmung des Gläubigers, d. h. der Bank, formell übernimmt. Erst mit dieser Urkunde wird festgelegt, wer die Zahlung übernimmt und ob der ursprüngliche Schuldner (der Verstorbene und seine Erben) entlastet wird.

Wird die Schuldübernahme nicht vollzogen, kann die Bank ein Zwangsvollstreckungsverfahren in die Immobilie einleiten, sogar eine Zwangsversteigerung zur Eintreibung der Schulden.

 

Erbfolge und gemeinsame Hypothek: Der Fall von Ehegatten

Anders verhält es sich, wenn die Hypothek von beiden Ehegatten gemeinsam gehalten wird. In diesem Fall:

  • Laut der Hypothek auf beide Namen zahlt der überlebende Ehegatte automatisch seinen Anteil weiter.
  • Laut der Vertrag jedoch nur auf den Namen eines der beiden, wurden die Zahlungen jedoch von einem gemeinsamen Konto abgebucht, wird die Bank die Beträge weiterhin vom Konto abbuchen. Um die Situation zu regeln, ist jedoch weiterhin die Eigentumsübertragung erforderlich.

In beiden Fällen kann der überlebende Ehegatte ebenfalls von der Steuerermäßigung der Zinszahlungen profitieren, sofern er durch die Eigentumsübertragung alleiniger Inhaber der Hypothek wird.

 

Steuerermäßigung der Zinszahlungen

Eines der Themen, das Erben am meisten beschäftigt, ist die 19%ige Abschreibung der Hypothekenzinsen beim Kauf einer Erstimmobilie mit einer Höchstgrenze von 4.000 € pro Jahr.

Hat der Verstorbene davon profitiert, geht das Recht nicht automatisch auf die Erben über. Um weiterhin davon zu profitieren, ist es wichtig, dass der Erbe die Hypothek formal übernimmt und die Immobilie weiterhin als Hauptwohnsitz genutzt wird.

 

Hypothek und Erbschaft: So schützen Sie sich

Der Umgang mit einer Erbschaft mit Hypothek ist nicht einfach. Erben müssen:

  1. unter Berücksichtigung etwaiger Schulden prüfen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ablehnen;
  2. die Bank kontaktieren, um eine Hypothekenübernahme zu vereinbaren;
  3. die Möglichkeit der Beibehaltung von Steuerabzügen prüfen;
  4. bei finanziellen Schwierigkeiten einen Verkauf der Immobilie oder eine Neuverhandlung der Hypothek in Erwägung ziehen.

Die Kontaktaufnahme mit auf Erbschaftsrecht spezialisierten Experten, wie beispielsweise der Agenzia delle Successioni, ist oft die beste Option, da Sie so Fehler vermeiden können, die schwerwiegende finanzielle Folgen haben könnten.

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