Influencer und digitales Vermögen: Wie der digitale Nachlass bewertet wird

Bewertung des digitalen Nachlasses im Erbfall
Der digitale Nachlass umfasst eine Vielzahl an Vermögenswerten sowie rechtlichen Beziehungen, die sich auf elektronisch gespeicherte Informationen beziehen.
Um Probleme bei der Übertragung des digitalen Nachlasses auf die Erben zu vermeiden, ist es unerlässlich, diesen frühzeitig durch geeignete rechtliche Instrumente zu regeln.
Da der tatsächliche Umfang des digitalen Vermögens oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, empfiehlt es sich, zunächst eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und ein ausführliches Inventar zu erstellen. Hierfür gibt es spezialisierte Online-Dienstleister.
Die Unterstützung durch Fachleute ist in jedem Fall sinnvoll, um alle Möglichkeiten und Risiken fachgerecht zu bewerten.
Ein solches Inventar hilft, sich einen klaren Überblick über den wirtschaftlichen Wert des digitalen Nachlasses zu verschaffen. Dabei wird zwischen vererbbaren digitalen Vermögenswerten und jenen unterschieden, die nach dem Tod gelöscht werden sollen – im Rahmen des Rechts auf Vergessenwerden.
Zu diesem Zweck kann ein postmortales Mandat erteilt werden, das die Durchsetzung des letzten Willens sicherstellt.
Weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung des digitalen Nachlasses sind:
- ein Testament;
- ein Vermächtnis von Zugangsdaten (z.?B. Passwörter).
Der digitale Nachlass kann je nach Fall verschieden zusammengesetzt sein. Mögliche Bestandteile sind unter anderem:
- Social-Media-Konten mit Tausenden von Followern (z.?B. bei einem Influencer);
- ein eBay-Konto mit hoher Verkäuferbewertung;
- digitale Inhalte wie Musik- oder Video-Accounts;
- eine Website mit hoher Domain-Autorität.
Solche digitalen Werte, die auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, können für erfahrene Personen zu einer lukrativen Einnahmequelle werden.
Daher ist es wichtig, den digitalen Nachlass rechtzeitig zu planen und angemessen zu bewerten, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen.
Zudem haben Unternehmen wie Meta (Betreiber von Facebook und Instagram) mittlerweile Regelungen eingeführt, die es Erben ermöglichen, die Konten verstorbener Nutzer zu übernehmen. Diese Option war vor 2019 noch nicht vorgesehen.
Die Zusammenarbeit mit einem auf digitale Nachlässe spezialisierten Beratungsunternehmen ist häufig die sinnvollste Lösung.
Die Agenzia delle Successioni vereint unterschiedliche Fachkompetenzen und bietet eine kostenlose Erstberatung zur Regelung digitaler Erbschaften an.
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