Änderung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer

Was Erben wissen müssen, bevor sie zahlen
Mit Inkrafttreten der neuen steuerrechtlichen Bestimmungen hat sich das italienische System der Erbschaftssteuererklärung grundlegend geändert. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Berechnung der Erbschaftsteuer, die nicht mehr von der Finanzverwaltung (Agenzia delle Entrate) durchgeführt wird, sondern nun direkt von den Erben über ein automatisiertes Online-System zu erfolgen hat.
Diese Reform, eingeführt durch das Umsetzungsgesetz zur Steuerrechtsdelegation, soll die Verfahren vereinfachen und die Abwicklung von Erbschaften beschleunigen. Gleichzeitig bedeutet sie aber auch eine größere Verantwortung für die Steuerpflichtigen, die die Angaben korrekt eintragen und die Steuerbeträge fristgerecht entrichten müssen. Es ist daher unerlässlich, die Funktionsweise des neuen Systems, die betroffenen Abgaben, das Verfahren der Katasterumschreibung sowie die einzuhaltenden Fristen genau zu kennen.
Das neue System zur Berechnung der Erbschaftsteuer
Die zentrale Änderung besteht darin, dass die bisher manuell durchgeführte Steuerberechnung durch die örtlichen Ämter der Agenzia delle Entrate durch ein automatisiertes Selbstveranlagungssystem ersetzt wird, das von den Erben selbst bedient werden muss. Über das Online-Portal der Behörde – zugänglich per SPID, CIE, CNS oder Fisconline/Entratel-Zugangsdaten – kann die Erklärung nun direkt online eingereicht werden.
Nach Eingabe aller Informationen zum Nachlassvermögen erstellt das System automatisch im Abschnitt EF eine Zusammenfassung der fälligen Beträge, aufgeschlüsselt nach Erben. Dieses Dokument hat rechtliche Gültigkeit und kann für spätere steuerliche oder katastertechnische Vorgänge gespeichert werden.
Der Übergang von einem behördlich mitgeteilten Modell zu einem eigenverantwortlichen Modell stellt eine strukturelle Änderung dar: Er beschleunigt das Verfahren, erfordert aber auch größere Sorgfalt und Eigenverantwortung seitens der Erben.
Geltung nur für neue Erbfälle
Zu beachten ist, dass das neue System ausschließlich für Erbfälle gilt, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung eröffnet wurden. Für frühere Erbfälle bleibt das alte Verfahren bestehen, bei dem die Finanzverwaltung die Steuerbeträge berechnet und den Erben mitteilt.
Nach dem neuen System ist es jedoch Aufgabe der Steuerpflichtigen, alle Angaben eigenständig und korrekt zu machen – Fehler können zu erheblichen Komplikationen führen.
Alle Personen, die mit einer kürzlich eröffneten Erbschaft konfrontiert sind, müssen daher das digitale Verfahren nutzen und die Selbstveranlagung der Steuerbeträge eigenverantwortlich durchführen.
Automatische Berechnung von Hypotheken- und Katasterabgaben
Wenn zur Erbschaft auch Immobilien gehören, fallen neben der Erbschaftsteuer auch weitere Abgaben an, etwa die hypothekarische Eintragungsgebühr, die Katastergebühr, die Stempelsteuer sowie die Gebühren für kataster- und grundbuchamtliche Dienste.
Das Online-System der Finanzverwaltung ermöglicht es mittlerweile, auch diese automatisch zu berechnen, und liefert eine klare und vollständige Übersicht über alle fälligen Beträge. Die Berechnung erfolgt integriert im Rahmen der digitalen Erbschaftssteuererklärung.
Dies reduziert Fehlerrisiken und vereinfacht die Abläufe – insbesondere für Personen ohne vertiefte Kenntnisse im Erbschafts- oder Immobiliensteuerrecht.
Automatisierte Kontrollen und vermeidbare Fehler
Das Online-System verfügt über automatische Prüfmechanismen, die Fehler, Auslassungen oder unvollständige Angaben in Echtzeit erkennen. Das ermöglicht es, diese direkt zu korrigieren und verhindert die Ablehnung der Erklärung oder zusätzliche Rückfragen der Verwaltung.
Der Status der Erklärung kann im Bereich der elektronischen Empfangsbestätigungen jederzeit eingesehen werden – von der Einreichung bis zur Katasterumschreibung.
Das System sorgt somit für Transparenz und Rückverfolgbarkeit, verlangt aber höchste Sorgfalt bei der Dateneingabe – vor allem bei Erbschaften mit mehreren Erben, Immobilien in verschiedenen Provinzen oder bei juristisch komplexen Konstellationen.
Zahlungsfristen für die Erbschaftsteuer
Auch wenn sich die praktische Abwicklung geändert hat, bleiben die Zahlungsfristen für die Erbschaftsteuer wie bisher bestehen. Die Steuer ist innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Erklärung zu entrichten. Diese Frist beträgt 12 Monate ab dem Todestag des Erblassers.
Konkret bedeutet das: Die Erben haben insgesamt 15 Monate Zeit, um die Steuer zu zahlen. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Zahlung frühzeitig vorzunehmen, um Versäumnisse, Fehler oder Sanktionen zu vermeiden.
Beispiel: Stirbt eine Person am 10. Juli, muss die Erklärung bis spätestens zum 10. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Die Zahlung hat dann spätestens bis zum 9. Oktober zu erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist drohen Sanktionen und Verzugszinsen, berechnet auf Grundlage des geschuldeten Betrags und des Zeitraums der Verspätung.
Mit dem neuen System erfolgt keine Zahlungserinnerung durch die Agenzia delle Entrate: Es liegt allein in der Verantwortung der Erben, die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Die Katasterumschreibung: ein unverzichtbarer Schritt
Nach Einreichung der Erklärung und Zahlung der Steuern bleibt ein letzter, aber wesentlicher Schritt: die Katasterumschreibung. Dabei handelt es sich um die offizielle Übertragung des Eigentums im Katasterregister – vom Erblasser auf die Erben.
Das neue System sieht vor, dass die Katasterumschreibung in vielen Fällen automatisch erfolgt, sobald die Erklärung übermittelt und akzeptiert wurde.
In bestimmten Fällen – etwa bei Erbengemeinschaften, Immobilien in mehreren Provinzen oder bei dinglichen Sonderrechten – kann jedoch eine manuelle Bearbeitung notwendig sein.
Um diesen Schritt schnell und rechtssicher zu vollziehen, empfiehlt sich die Nutzung eines professionellen Online-Dienstes für Katasterumschreibungen, der das Verfahren vollständig digital und ortsunabhängig abwickelt. Die Agenzia delle Successioni bietet hierfür einen umfassenden Assistenzdienst, der sich auch für komplexe Erbfälle mit mehreren Beteiligten eignet.
In einem rechtlichen Umfeld, das Sorgfalt, Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit verlangt, ist die Beauftragung erfahrener Fachleute oft die beste Lösung, um Fehler zu vermeiden, Fristen einzuhalten und das Erbschaftsverfahren erfolgreich abzuschließen.
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