IT | EN | FR | ES | DE

MENU

Stillschweigende Annahme des Erbes: Wann tritt sie ein?

Stillschweigende Annahme des Erbes: Wann tritt sie ein?

Die Annahme des Erbes kann aus der Durchführung einer Handlung abgeleitet werden

Die zur Erbschaft Berufene, wenn sie das Erbe nicht annehmen möchte, muss auf eine Reihe von Verhaltensweisen achten, die, mit den daraus resultierenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, zu einer stillschweigenden oder vermuteten Annahme des Erbes führen könnten.
§ 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht ausdrücklich vor, dass die Annahme des Erbes stillschweigend erfolgt, wenn der zur Erbschaft Berufene eine Handlung vornimmt, die notwendigerweise seinen Willen zur Annahme des Erbes voraussetzt und die er nur dann vornehmen dürfte, wenn er Erbe wäre.

Die stillschweigende Annahme des Erbes muss daher aus der persönlichen Tätigkeit des Berufenen abgeleitet werden, wie etwa einer Verwaltungshandlung, die mit dem Willen zur Erbausschlagung unvereinbar ist und die nicht anders zu rechtfertigen ist, außer im Hinblick auf die Eigenschaft als Erbe.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Reihe von Fällen entwickelt, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • Das Einleiten von gerichtlichen Verfahren, die nicht zu den sogenannten „erhaltenden“ und „verwalten“ Handlungen des geerbten Vermögens gehören, die gemäß § 460 BGB erlaubt sind;
  • Die Erhebung einer Klage oder das Eingreifen in ein Verfahren in der Rolle des Erben;
  • Die Erteilung einer Vollmacht zum Verkauf von geerbtem Eigentum;
  • Die gerichtliche Beantragung der Erbteilung;
  • Das Eintreiben von Mietzahlungen, Schecks oder die Bezahlung eines Schuldenregulierungsvertrags des Verstorbenen;
  • Das Einleiten einer Klage zur Grenzregelung;
  • Die Zahlung mit geerbtem Geld;
  • Die Gewährung einer Hypothek auf eines der geerbten Vermögenswerte;
  • Die Änderung der Grundbuchbezeichnung von Immobilien und die Anmeldung einer Baugenehmigung.

Die vermutete Annahme des Erbes tritt dagegen ein, wenn der zur Erbschaft Berufene – der sich in irgendeiner Weise im Besitz der geerbten Vermögenswerte befindet – nicht innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Nachlasses oder Kenntnis von der Erbschaft das Inventar erstellt und nicht innerhalb der folgenden 40 Tage die Entscheidung trifft, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Ohne diese Maßnahme wird die Person als Erbe angesehen.
Diese Verhaltensweisen, deren Liste sicherlich nicht als abschließend oder zwingend angesehen werden kann, dienen als Indiz, um die Fälle zu regeln, in denen ein Verhalten gemäß § 476 BGB als schlüssig angesehen werden könnte.

In der Tat sind alle Handlungen, die nach ihrer Natur nicht geeignet sind, den Willen der handelnden Person eindeutig auszudrücken, Erbe zu werden, für die Annahme des Erbes rechtlich irrelevant.
Solche Handlungen dienen daher lediglich der Bewahrung des Vermögens des Verstorbenen, und gemäß der Rechtsprechung gehören dazu: die Erbfolgeerklärung und die Zahlung der entsprechenden Steuern, die Anmeldung des Testaments und dessen Transkription, die Besitznahme der geerbten Güter und die Bezahlung der Erbschaftsschulden mit eigenen Mitteln.

„Die stillschweigende Annahme des Erbes setzt gemäß § 476 BGB das Vorliegen zweier Bedingungen voraus: die Vornahme einer Handlung, die notwendigerweise den Willen zur Annahme des Erbes voraussetzt, und die Qualifikation dieser Handlung, im Sinne, dass nur derjenige, der die Qualität des Erben hat, berechtigt ist, sie vorzunehmen.“
(BGH, VI. Zivilsenat, 11. März 2021, Az. 5569)

Und unter anderem:
„Die stillschweigende Annahme des Erbes, die eintritt, wenn der zur Erbschaft Berufene eine Handlung vornimmt, die seinen Willen zur Annahme voraussetzt und die er nur in der Eigenschaft als Erbe vornehmen dürfte, kann auch aus dem Verhalten des Berufenen abgeleitet werden, der eine Reihe von Handlungen vorgenommen hat, die mit dem Willen zur Ausschlagung unvereinbar sind oder die schlüssig und aussagekräftig für die Absicht zur Annahme des Erbes sind. Folglich sind Handlungen rein steuerlicher Natur, wie die Erbfolgeerklärung, ungeeignet, während die stillschweigende Annahme aus Handlungen abgeleitet werden kann, die sowohl steuerliche als auch zivile Bedeutung haben, wie etwa die Änderung der Grundbuchbezeichnung, die nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern auch aus ziviler Sicht relevant ist.“
(BGH, II. Zivilsenat, 1. Mai 2009, Az. 10796; vgl. BGH, VI. Zivilsenat, 21. Oktober 2014, Az. 22317; BGH, VI. Zivilsenat, 30. April 2021, Az. 11478)

Agenzia delle Successioni könnte der ideale Partner für Fälle wie den oben genannten sein, um Fehler der Erben zu vermeiden. Die erste Beratung ist kostenlos, und um sie zu erhalten, muss lediglich das Formular ausgefüllt werden.

Kundendienst


Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Füllen Sie das Formular aus

Fragen Sie den erfahrenen Fachmann um Rat

Höchste Priorität: Beratung/Service innerhalb von 3 Stunden.
Sofortige Unterstützung durch einen spezialisierten Fachmann.
Wir rufen Sie unter der Nummer 02 86891290 für das erste Gespräch an.

Neuigkeiten der Nachlassagentur
Neuigkeiten | erbschaft Steuervergünstigung für den Ersterwerb einer Immobilie und ins Ausland

Steuervergünstigung für den Ersterwerb einer Immobilie und ins Ausland

Steuerliche Erleichterungen für im Ausland berufstätige italienische Bürger
Steuervergünstigung für den Ersterwerb einer Immobilie und ins Ausland
mehr lesen
05 Giu 2025
Neuigkeiten | erbschaft Ausländische Staatsbürger mit Immobilienbesitz in Italien

Ausländische Staatsbürger mit Immobilienbesitz in Italien

Italien als Immobilienziel für Ausländer – Nachlassverwaltung
Ausländische Staatsbürger mit Immobilienbesitz in Italien
mehr lesen
29 Mag 2025
Neuigkeiten | Testament Welche Formalitäten sind bei einem geheimen Testament zu beachten?

Welche Formalitäten sind bei einem geheimen Testament zu beachten?

Welche Formalitäten sind für das geheime Testament zu beachten? Was muss getan werden, um das geheime Testament
Welche Formalitäten sind bei einem geheimen Testament zu beachten?
mehr lesen
03 Set 2024
Neuigkeiten | Schenkung Spende für Gezeugte und Ungezeugte

Spende für Gezeugte und Ungezeugte

Spende zugunsten von gezeugten und noch nicht gezeugten. So funktioniert die Spende
Spende für Gezeugte und Ungezeugte
mehr lesen
29 Ago 2024
Neuigkeiten | Erbteilung Das Familienunternehmen und seine erbrechtliche Aufteilung

Das Familienunternehmen und seine erbrechtliche Aufteilung

Der bestehende Zusammenhang zwischen dem Familienunternehmen und der möglichen Erbteilung mit Vorkaufsrecht.
Das Familienunternehmen und seine erbrechtliche Aufteilung
mehr lesen
28 Ago 2024

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsleistungen der Nachlassagentur

Erbschaft

Was im Erbfall zu tun ist, wie das Verfahren im Todesfall funktioniert, was es bedeutet.

Testament

Wie eine Erbschaft mit Testament funktioniert, wie man ein Testament erstellt, wie lange es gültig ist.

Schenkung zu Lebzeiten

Wie eine Schenkung abläuft, wie sie erstellt wird, welche Kosten entstehen.

Erbteilung

Wie die Aufteilung des Nachlasses erfolgt und welche Schritte notwendig sind.