Partnership

MENU

Stillschweigende Annahme des Erbes: Wann tritt sie ein?

Stillschweigende Annahme des Erbes: Wann tritt sie ein?

Die Annahme des Erbes kann aus der Durchführung einer Handlung abgeleitet werden

Die zur Erbschaft Berufene, wenn sie das Erbe nicht annehmen möchte, muss auf eine Reihe von Verhaltensweisen achten, die, mit den daraus resultierenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, zu einer stillschweigenden oder vermuteten Annahme des Erbes führen könnten.
§ 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht ausdrücklich vor, dass die Annahme des Erbes stillschweigend erfolgt, wenn der zur Erbschaft Berufene eine Handlung vornimmt, die notwendigerweise seinen Willen zur Annahme des Erbes voraussetzt und die er nur dann vornehmen dürfte, wenn er Erbe wäre.

Die stillschweigende Annahme des Erbes muss daher aus der persönlichen Tätigkeit des Berufenen abgeleitet werden, wie etwa einer Verwaltungshandlung, die mit dem Willen zur Erbausschlagung unvereinbar ist und die nicht anders zu rechtfertigen ist, außer im Hinblick auf die Eigenschaft als Erbe.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Reihe von Fällen entwickelt, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • Das Einleiten von gerichtlichen Verfahren, die nicht zu den sogenannten „erhaltenden“ und „verwalten“ Handlungen des geerbten Vermögens gehören, die gemäß § 460 BGB erlaubt sind;
  • Die Erhebung einer Klage oder das Eingreifen in ein Verfahren in der Rolle des Erben;
  • Die Erteilung einer Vollmacht zum Verkauf von geerbtem Eigentum;
  • Die gerichtliche Beantragung der Erbteilung;
  • Das Eintreiben von Mietzahlungen, Schecks oder die Bezahlung eines Schuldenregulierungsvertrags des Verstorbenen;
  • Das Einleiten einer Klage zur Grenzregelung;
  • Die Zahlung mit geerbtem Geld;
  • Die Gewährung einer Hypothek auf eines der geerbten Vermögenswerte;
  • Die Änderung der Grundbuchbezeichnung von Immobilien und die Anmeldung einer Baugenehmigung.

Die vermutete Annahme des Erbes tritt dagegen ein, wenn der zur Erbschaft Berufene – der sich in irgendeiner Weise im Besitz der geerbten Vermögenswerte befindet – nicht innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Nachlasses oder Kenntnis von der Erbschaft das Inventar erstellt und nicht innerhalb der folgenden 40 Tage die Entscheidung trifft, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Ohne diese Maßnahme wird die Person als Erbe angesehen.
Diese Verhaltensweisen, deren Liste sicherlich nicht als abschließend oder zwingend angesehen werden kann, dienen als Indiz, um die Fälle zu regeln, in denen ein Verhalten gemäß § 476 BGB als schlüssig angesehen werden könnte.

In der Tat sind alle Handlungen, die nach ihrer Natur nicht geeignet sind, den Willen der handelnden Person eindeutig auszudrücken, Erbe zu werden, für die Annahme des Erbes rechtlich irrelevant.
Solche Handlungen dienen daher lediglich der Bewahrung des Vermögens des Verstorbenen, und gemäß der Rechtsprechung gehören dazu: die Erbfolgeerklärung und die Zahlung der entsprechenden Steuern, die Anmeldung des Testaments und dessen Transkription, die Besitznahme der geerbten Güter und die Bezahlung der Erbschaftsschulden mit eigenen Mitteln.

„Die stillschweigende Annahme des Erbes setzt gemäß § 476 BGB das Vorliegen zweier Bedingungen voraus: die Vornahme einer Handlung, die notwendigerweise den Willen zur Annahme des Erbes voraussetzt, und die Qualifikation dieser Handlung, im Sinne, dass nur derjenige, der die Qualität des Erben hat, berechtigt ist, sie vorzunehmen.“
(BGH, VI. Zivilsenat, 11. März 2021, Az. 5569)

Und unter anderem:
„Die stillschweigende Annahme des Erbes, die eintritt, wenn der zur Erbschaft Berufene eine Handlung vornimmt, die seinen Willen zur Annahme voraussetzt und die er nur in der Eigenschaft als Erbe vornehmen dürfte, kann auch aus dem Verhalten des Berufenen abgeleitet werden, der eine Reihe von Handlungen vorgenommen hat, die mit dem Willen zur Ausschlagung unvereinbar sind oder die schlüssig und aussagekräftig für die Absicht zur Annahme des Erbes sind. Folglich sind Handlungen rein steuerlicher Natur, wie die Erbfolgeerklärung, ungeeignet, während die stillschweigende Annahme aus Handlungen abgeleitet werden kann, die sowohl steuerliche als auch zivile Bedeutung haben, wie etwa die Änderung der Grundbuchbezeichnung, die nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern auch aus ziviler Sicht relevant ist.“
(BGH, II. Zivilsenat, 1. Mai 2009, Az. 10796; vgl. BGH, VI. Zivilsenat, 21. Oktober 2014, Az. 22317; BGH, VI. Zivilsenat, 30. April 2021, Az. 11478)

Agenzia delle Successioni könnte der ideale Partner für Fälle wie den oben genannten sein, um Fehler der Erben zu vermeiden. Die erste Beratung ist kostenlos, und um sie zu erhalten, muss lediglich das Formular ausgefüllt werden.

Kundendienst


Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Füllen Sie das Formular aus

Fragen Sie den erfahrenen Fachmann um Rat

Höchste Priorität: Beratung/Service innerhalb von 3 Stunden.
Sofortige Unterstützung durch einen spezialisierten Fachmann.
Wir rufen Sie unter der Nummer 02 86891290 für das erste Gespräch an.

Neuigkeiten der Nachlassagentur
Neuigkeiten | Testament Geschäftsunfähigkeit, Konflikte und Testamente: Wann es anfechtbar wird

Geschäftsunfähigkeit, Konflikte und Testamente: Wann es anfechtbar wird

Ein Testament ist ein Dokument, das die endgültigen Entscheidungen einer Person enthält.
Geschäftsunfähigkeit, Konflikte und Testamente: Wann es anfechtbar wird
mehr lesen
21 Ago 2025
Neuigkeiten | erbschaft Internationale Erbfolge nach dem Brexit: Auswirkungen auf das Vermögen

Internationale Erbfolge nach dem Brexit: Auswirkungen auf das Vermögen

Der Brexit hat die Erbfolgeregeln zwischen Italien und dem Vereinigten Königreich grundlegend verändert. Erfahren Sie, wie Sie alles regeln.
Internationale Erbfolge nach dem Brexit: Auswirkungen auf das Vermögen
mehr lesen
18 Ago 2025
Neuigkeiten | erbschaft Änderung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer

Änderung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer

Das neue System der Selbstveranlagung bringt mehr Verantwortung für die Steuerpflichtigen
Änderung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer
mehr lesen
13 Ago 2025
Neuigkeiten | erbschaft Sterbeurkunde: Was es ist, wann Sie sie benötigen und wie Sie sie online anfordern können

Sterbeurkunde: Was es ist, wann Sie sie benötigen und wie Sie sie online anfordern können

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Sterbeurkunde und wie Sie diese bequem online beantragen.
Sterbeurkunde: Was es ist, wann Sie sie benötigen und wie Sie sie online anfordern können
mehr lesen
10 Ago 2025
Neuigkeiten | Schenkung Schenkungen zwischen Eltern und Kindern: Steuerbefreiung, Grenzen und aktuelle Rechtsprechung des Kassationsgerichts

Schenkungen zwischen Eltern und Kindern: Steuerbefreiung, Grenzen und aktuelle Rechtsprechung des Kassationsgerichts

Schenkungen zwischen Eltern und Kindern: Erfahren Sie mehr über steuerliche Ausnahmen, Freibeträge und die aktuellen
Schenkungen zwischen Eltern und Kindern: Steuerbefreiung, Grenzen und aktuelle Rechtsprechung des Kassationsgerichts
mehr lesen
07 Ago 2025

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsleistungen der Nachlassagentur

Erbschaft

Was im Erbfall zu tun ist, wie das Verfahren im Todesfall funktioniert, was es bedeutet.

Testament

Wie eine Erbschaft mit Testament funktioniert, wie man ein Testament erstellt, wie lange es gültig ist.

Schenkung zu Lebzeiten

Wie eine Schenkung abläuft, wie sie erstellt wird, welche Kosten entstehen.

Erbteilung

Wie die Aufteilung des Nachlasses erfolgt und welche Schritte notwendig sind.