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Wie nimmt man eine Erbschaft an?

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Annahme einer Erbschaft: Wirkungen, Verfahren und Rückwirkung

Eine Erbschaft wird durch Annahme erworben. Die Wirkung der Annahme geht auf den Zeitpunkt zurück, an dem die Nachlassöffnung erfolgte.

In diesem Artikel analysieren wir, wie man eine Erbschaft aus einer Nachfolge annimmt.

Die vermögensrechtliche Übertragung mortis causa auf universeller Grundlage setzt grundsätzlich die Zustimmung des Erben voraus, die im Akt der Annahme zum Ausdruck kommt. Die Annahme hat somit konstitutive Wirkung für den Übergang des Vermögens auf den Erben. Die Regel entspricht dem Rechtssystem, das auf dem Grundsatz beruht, dass niemand gezwungen werden kann, Rechte an Sachen gegen seinen Willen zu erwerben. Ein Legat wird ohne Annahme erworben, wobei jedoch das Recht zur Ablehnung gewahrt bleibt.

Die Vielzahl der Rechtsverhältnisse, die Gegenstand der Nachlassregelung sind, wird durch das Nachlassverfahren vereinheitlicht. Der aufgerufene Erbe erwirbt die genannten Rechtsverhältnisse durch einen einzigen Akt der Annahme. Darüber hinaus ist eine teilweise Annahme nicht möglich.

Es ist zu beachten, dass bei Fehlen weiterer Erben die Erbschaft auf den Staat übergeht, der sie kraft Gesetzes unabhängig von einer Willenserklärung erwirbt. Dieser Erwerb ist zwingend, da auf eine Ablehnung nicht zurückgegriffen werden kann. Der Staat haftet jedoch nicht für Nachlassschulden oder Legate, die den Nachlasswert übersteigen. Der Staat ist somit ein restlicher Erbe, dessen Legitimation sich aus einer zwingenden Norm ableitet, um das Risiko der Zerstreuung individueller Vermögen zu vermeiden.

Um zu verhindern, dass das Vermögen eine gewisse Zeit ohne Eigentümer bleibt, entfaltet die Annahme ex tunc Wirkung, rückwirkend auf die Eröffnung der Nachfolge. Die Übertragung des mortis causa Vermögens erfolgt somit ohne Unterbrechung, da der Eigentumsübergang vom Verstorbenen auf den Erben unmittelbar erscheint. Die rückwirkende Wirkung der Annahme bestätigt somit den Grundsatz, dass ein Subjekt unmittelbar auf ein anderes folgt, ohne zeitliche Unterbrechungen.

Aus denselben Gründen gilt, dass wer die Erbschaft ablehnt, so behandelt wird, als sei er nie zum Erben berufen worden.

Es ist zu beachten, dass jeder, der Rechte als Erbe geltend machen will, die konstitutiven Tatsachen des Anspruchs nachweisen muss, nämlich den Todesfall und seinen Status als universeller Erbe, was den Akt der Annahme der Erbschaft einschließt. Der mortis causa Akt fällt nicht unter die Kategorie des abstrakt geeigneten Titels zum Eigentumserwerb von Nichtbesitzern, wie durch die oben genannte gesetzliche Bestimmung eindeutig festgelegt.

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