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Häuser mit mehreren Erben: Lösungen zur Vermeidung von unendlichem Miteigentum

Häuser mit mehreren Erben: Lösungen zur Vermeidung von unendlichem Miteigentum

Einvernehmliche Aufteilung, Verkauf und Nachlassplanung

Wenn ein Haus an mehrere Personen vererbt wird, entsteht oft eine Situation des Miteigentums, die, wenn sie nicht richtig gehandhabt wird, zu einem jahrelangen Problem werden kann. Sogenanntes „Gemeinschaftseigentum“ kann zu Konflikten führen, den Verkauf der Immobilie blockieren und die friedliche Verwaltung des Familienbesitzes behindern. Daher ist es wichtig, die Instrumente unseres Gesetzes zu verstehen, um unendliches Miteigentum zu vermeiden und praktische und schnelle Lösungen zu finden.

 

Gemeinschaftseigentum: So funktioniert es

Nach dem Tod des Eigentümers gehen alle im Erbe enthaltenen Vermögenswerte automatisch in das Miteigentum der Erben über. Das bedeutet, dass jeder Miterbe Anspruch auf einen imaginären Anteil am Haus hat, nicht auf einen physischen Anteil. Wird beispielsweise ein Haus zu gleichen Teilen an drei Kinder vererbt, erhält jedes Kind ein Drittel der Immobilie, doch niemand kann ohne Zustimmung der anderen frei über einen Teil der Immobilie verfügen.

Bis zur Auflösung des Miteigentumsverhältnisses müssen wichtige Entscheidungen wie Verkauf, Vermietung oder Renovierung des Hauses mit Zustimmung der Mehrheit (oder in manchen Fällen aller) der Miterben getroffen werden.

 

Die Risiken einer längeren Miteigentümerschaft

Eine zu lange Miteigentümerschaft kann zu Spannungen führen und die Verwaltung der Immobilie blockieren. Manche Erben möchten verkaufen, andere nicht; manche beteiligen sich nicht an den Gebühren oder der Instandhaltung der Wohnung und belasten so andere. Darüber hinaus kann das Vorhandensein mehrerer Miteigentümer potenzielle Käufer abschrecken und den Marktwert der Immobilie mindern.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, innerhalb einer angemessenen Frist eine Einigung zu erzielen und die gemeinsame Eigentümerschaft aufzulösen.

 

Einvernehmliche Teilung: Der einfachste Weg

Die schnellste Lösung ist die einvernehmliche Teilung. Die Erben einigen sich über die Aufteilung der Immobilie (bei mehreren Vermögenswerten) oder darüber, wer sie vollständig behält und die anderen durch die Zahlung ihrer jeweiligen Anteile entschädigt.

Ist die Immobilie nicht leicht teilbar, wie dies in den meisten Fällen der Fall ist, kann einer der Erben die Anteile der anderen erwerben und so Alleineigentümer werden. Die Vereinbarung wird durch eine notarielle Urkunde formalisiert, die Rechtssicherheit gewährleistet und die Eintragung des neuen Grundbuchstatus ermöglicht.

 

Verkauf und Erlösverteilung

Wenn keiner der Erben die Immobilie behalten möchte oder kann, ist die beste Lösung der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses entsprechend den Erbanteilen. Auch in diesem Fall ist eine einvernehmliche Vereinbarung vorzuziehen, um den Gang zum Gericht zu vermeiden. Ein gemeinsamer Verkauf ermöglicht Ihnen einen besseren Preis und eine schnelle Auflösung der Eigentumsgemeinschaft.

 

Gerichtliche Teilung: Das letzte Mittel

Kann keine Einigung erzielt werden, kann jeder Miterbe beim Gericht eine gerichtliche Teilung beantragen. Der Richter kann die Versteigerung der Immobilie anordnen und den Erlös unter den Erben verteilen. Dieser Weg ist jedoch zeitaufwändiger, teurer und oft mit Nachteilen verbunden, da gerichtliche Versteigerungen geringere Werte erzielen als ein Verkauf auf dem freien Markt.

 

Planen Sie, um Konflikte zu vermeiden

Um zu verhindern, dass Ihre Erben in eine Sackgasse geraten, können Sie Ihren Nachlass im Voraus planen. Mit einem gut formulierten Testament oder anderen Rechtsinstrumenten können Sie festlegen, wer einen bestimmten Vermögenswert erhält, und so das Risiko von Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern verringern. Verlassen Sie sich auf Experten wie die der Agenzia delle Successioni, um Fehler zu vermeiden.

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