Unteilbares Gut: Vorkaufsrecht im Unternehmen

Wer erbt das Familienunternehmen – und warum?
Artikel 720 des italienischen Zivilgesetzbuches regelt den Fall, dass sich im Nachlass ein unteilbares unbewegliches Gut befindet, und legt als bevorzugtes Kriterium fest, dass dieses dem Erben mit dem höchsten Erbanteil zugewiesen wird. Diese gesetzliche Bestimmung ist auch im Falle eines auf den Erblasser eingetragenen Unternehmens zu berücksichtigen.
Durch eine erweiternde Auslegung dieser Norm wird auch ein Handelsunternehmen des Erblassers als unteilbares Gut angesehen und fällt somit unter die genannte gesetzliche Regelung.
In diesem Fall ist zunächst eine Bewertung des Unternehmens durch einen spezialisierten Gutachter erforderlich, um zu prüfen, ob eine mögliche Teilung einen erheblichen Nachteil für den Geschäftswert (Firmenwert) mit sich bringen würde.
Stellt sich heraus, dass ein solcher Nachteil besteht oder dass eine Teilung unmöglich ist, müssen die Zuweisungskriterien des Unternehmens unter den Miterben festgelegt werden.
Das in diesem Fall anwendbare Kriterium ist – wiederum auf Grundlage einer erweiterten Auslegung – jenes des Artikels 720 des Zivilgesetzbuches über unteilbare unbewegliche Güter: das bevorzugte Zuweisungsrecht zugunsten des Erben mit dem größten Gesamtanteil, vorbehaltlich der Ausgleichszahlung an die übrigen Miterben für den übersteigenden Wertanteil.
Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Richter jedoch das Ermessen, von diesem bevorzugten Kriterium abzuweichen und das Unternehmen jenen Erben zuzuteilen, die aktiv am Geschäftsbetrieb beteiligt waren – auch wenn sie nicht Inhaber des größten Erbanteils sind.
Dieses richterliche Ermessen muss durch eine Begründung gestützt sein, die auf die Notwendigkeit verweist, die Unternehmensfortführung zu sichern.
Ein interdisziplinäres Team von Fachleuten bei der Agenzia delle Successioni kann die Erben in Fällen wie dem oben geschilderten umfassend beraten und unterstützen. Eine kostenlose Beratung durch einen Experten ist einfach zu erhalten, vorausgesetzt, der Erbe füllt das Formular auf der Website aus.
Kundendienst
Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Füllen Sie das Formular aus
Fragen Sie den erfahrenen Fachmann um Rat