Wie erfolgt die Bewertung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen?

Anleitung für eine sachgerechte Bewertung und gerechte Aufteilung des Nachlasses
Im Rahmen der Erbmasse ist es wichtig, zwischen unbeweglichen Vermögenswerten und beweglichen Gütern, einschließlich registrierter beweglicher Sachen, zu unterscheiden.
Bezüglich der Immobilien ist für die Bewertung der Verkehrswert maßgeblich – nicht der Katasterwert, wie von der Agenzia delle Entrate klargestellt wurde. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in Artikel 726 des italienischen Zivilgesetzbuches, mit dem Titel „Bewertung und Bildung der Teile“, wo es heißt:
„Nach den Vorabentnahmen wird der verbleibende Nachlass entsprechend dem Verkehrswert der einzelnen Gegenstände geschätzt... Nach der Schätzung erfolgt die Bildung so vieler Teile, wie es Erben oder Erbgruppen gibt, entsprechend ihren Quoten.“
Die Bewertung ist gemäß gefestigter Rechtsprechung auf Basis des Verkehrswerts – also des Marktwerts zum Zeitpunkt der Erbteilung – durchzuführen, welcher mit dem Zeitpunkt der Einreichung des gerichtlichen Teilungsantrags zusammenfällt.
Bei der Bewertung von Immobilien müssen alle Faktoren berücksichtigt werden, die den objektiven Wert der Immobilie beeinflussen können. Dazu gehören insbesondere:
- die Nutzungsart (z.?B. Wohn-, Geschäfts-, Handwerksnutzung),
- eventuell bestehende Mietverhältnisse (und somit deren wirtschaftliche Rentabilität) sowie
- weitere Merkmale, die im konkreten Einzelfall analysiert werden müssen.
In komplexeren Fällen – insbesondere bei mehreren Miterben – ist es ratsam, die Bewertung qualifizierten Sachverständigen zu überlassen.
Bei den beweglichen Vermögenswerten ist zwischen Gegenständen von geringem Wert (z.?B. ein alter Schrank ohne nennenswerten Marktwert) und wertvollen Objekten (z.?B. ein Gemälde) zu unterscheiden. In solchen Fällen erfolgt die Bewertung durch einen Gutachter, um die Voraussetzungen für eine gerechte Erbteilung zu schaffen.
Die Begutachtung erfolgt anhand eines sogenannten Gutachtenauftrags („quesito“), auf den der beauftragte Ingenieur oder Architekt fachgerecht antworten muss.
Ein besonderer Bereich betrifft die registrierten beweglichen Güter, zu denen Schiffe, Luftfahrzeuge und insbesondere Kraftfahrzeuge zählen.
Für Letztere ist der Eintrag im PRA (Pubblico Registro Automobilistico, italienisches Fahrzeugregister) maßgeblich. Eine Begutachtung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Fahrzeugbestand des Erblassers groß ist oder wenn es sich um Fahrzeuge mit historischem Wert handelt.
Nicht objektiv bewertbar sind jene Gegenstände, die rein emotionalen Wert besitzen. In solchen Fällen kann nur eine einvernehmliche Regelung zwischen den Miterben die Aufteilung oder Liquidierung des Nachlasses erleichtern.
Agenzia delle Successioni besteht aus einem Fachteam, das Erben kompetent unterstützen kann, um Fehler zu vermeiden. Eine erste kostenlose Beratung ist einfach zu erhalten – es genügt, das Formular auf der Website auszufüllen.
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