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Wie man ein Unternehmen im Falle einer Erbschaft bewertet

Wie man ein Unternehmen im Falle einer Erbschaft bewertet

Ein Unternehmen oder Unternehmensanteile erben: Wie man rechtmäßig Eigentümer wird

Im Rahmen der Bewertung von Nachlassgegenständen hat das Vorhandensein eines Unternehmens — oder eines Teils davon im Falle einer Gesellschaft —, das bereits im Besitz des Verstorbenen (des „de cuius“) war, eine besondere Bedeutung.

Es gibt zwei Hauptszenarien:

  1. Der Verstorbene war Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer Personengesellschaft.
  2. Der Verstorbene besaß Anteile an einer Kapitalgesellschaft.

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Szenarien liegt im Haftungsregime für die Schulden des Unternehmens.

Im ersten Fall — Einzelunternehmen oder Personengesellschaft — ist die Haftung für die Schulden des Unternehmens unbegrenzt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter (oder der Alleininhaber) persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, sowohl jetzt als auch in der Zukunft, für die Schulden des Unternehmens haften, falls das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um die Forderungen zu begleichen.

In diesem Fall werden die Gesellschaftsschulden Teil des Erbes.

Für eine präzise Unternehmensbewertung wird dringend empfohlen, einen qualifizierten Fachmann zu Rate zu ziehen — in der Regel einen Steuerberater oder einen auf Erbschaften spezialisierten Anwalt — der den Marktwert des Unternehmens bewertet, unter Berücksichtigung sowohl der Aktiva als auch der Passiva. Zu den gängigen Bewertungsmethoden gehören:

  • die Vermögenswerte-basierte Methode,
  • die Ertragswertmethode und
  • die Cashflow-Discounted-Methoden (DCF).

Die Wahl der Methode kann jedoch je nach dem aktuellen und zukünftigen Umsatz, den Wachstumsaussichten und den Bedürfnissen der einzelnen Erben variieren. Relevante Faktoren für die Bewertung sind:

  • die vorhandene Ausrüstung,
  • der Ruf und das Know-how,
  • die geografische Lage,
  • bestehende Verträge usw.

Diese Faktoren beeinflussen direkt die Entscheidung der Erben, das Erbe anzunehmen, insbesondere wenn das Unternehmen des Verstorbenen verschuldet oder schlecht geführt ist. Es ist daher unerlässlich, ein offizielles Inventar zu erstellen, das die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Erbschaftseröffnung widerspiegelt, um den netto Wert des Erbes zu definieren, einschließlich der Schulden des Unternehmens.

Dieses Inventar ermöglicht es den Erben, die Umfang ihrer Haftung zu beurteilen und zu entscheiden, ob sie das Erbe mit oder ohne Inventarvermerk annehmen möchten.

Im zweiten Fall, in dem der Verstorbene Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft war, ist die Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränkt. Die persönlichen Vermögenswerte des Verstorbenen sind nicht von den Schulden der Gesellschaft betroffen, und nur die Gesellschaftsanteile werden Teil des Erbes.

In beiden Fällen ist das Ziel, das persönliche Vermögen der Erben zu schützen, insbesondere wenn die Passiva des Unternehmens höher sind als die Aktiva. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, rechtliche und notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn es darum geht, das Erbe mit Inventarvermerk anzunehmen (eine Art der begrenzten Haftungsannahme).

Agenzia delle Successioni kann in solchen Situationen ein wichtiger Partner sein, indem sie die Erben vor rechtlichen oder finanziellen Fehlern schützt. Die erste Beratung kann durch Ausfüllen eines Formulars in nur drei Minuten angefordert werden.

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