Vermögensspendenversicherung: So schützen Sie den Begünstigten

Policen schützen vor Kürzungsklagen und Erbschaftsansprüchen
Beim Erhalt einer Sache als Geschenk, insbesondere einer wertvollen Immobilie wie einer Immobilie, stellt sich natürlich die Frage, ob Risiken im Zusammenhang mit möglichen künftigen Ansprüchen bestehen. In unserem Rechtssystem ist eine Schenkung ein Akt, der von gesetzlichen Erben, die in ihrem gesetzlichen Anteil geschädigt wurden, angefochten werden kann. Dies kann auch noch nach vielen Jahren der Fall sein, wobei das Risiko besteht, dass das Eigentum an der erhaltenen Sache in Frage gestellt wird. Zum Schutz des Schenkungsempfängers sind in den letzten Jahren spezielle Versicherungssysteme entstanden, die den Beschenkten und zukünftige Käufer vor diesen potenziellen Problemen schützen.
Warum die Schenkung gefährdet sein kann
Das italienische Recht schützt die gesetzlichen Erben (Ehepartner, Kinder und, falls nicht vorhanden, Verwandte in aufsteigender Linie) und garantiert ihnen einen Mindestanteil am Erbe, den sogenannten Pflichtteil. Betrifft eine Schenkungsurkunde diesen Anteil, können die Erben ihre Rechte auch nach dem Tod des Schenkers gerichtlich geltend machen. Die Herabsetzungsklage kann daher zur Rückgabe der geschenkten Immobilie oder alternativ zu einer finanziellen Entschädigung des geschädigten Erben führen.
Dieses Risiko betrifft nicht nur den Empfänger der Schenkung, sondern auch etwaige zukünftige Käufer: Eine Immobilie aus einer Schenkung kann gerade aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten schwer verkäuflich sein. Daher besteht Bedarf an Schutzinstrumenten, die den Begünstigten der Schenkung Rechtssicherheit und Sicherheit bieten.
Policen zum Schutz des Beschenkten
Versicherungsgesellschaften haben spezielle Policen, oft als Schenkungsversicherungen bezeichnet, eingeführt, die den Beschenkten und die nachfolgenden Eigentümer des Vermögens schützen. Diese Versicherungspolicen sollen im Falle eines ungünstigen Urteils wegen Verletzung legitimer Rechte eine Entschädigung garantieren. Sollte ein Richter die Rechte eines Erben anerkennen und die Rückgabe des Vermögens oder die Zahlung eines Betrags anordnen, würde die Versicherung einspringen und die Kosten übernehmen.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel:
- Anwaltskosten für die Verteidigung des Beschenkten vor Gericht.
- Finanzielle Entschädigung, falls eine Entschädigung des gesetzlichen Erben erforderlich ist.
- Möglicher Verlust des Vermögenswerts, Erstattung des Marktwerts, falls der Beschenkte zur Rückgabe gezwungen wird.
Dies ist daher ein sehr nützlicher Schutz, der es Ihnen ermöglicht, eine Schenkung ohne Angst vor späteren Streitigkeiten anzunehmen.
Die Rolle des Notars und der Versicherung
Bei der Schenkung spielt der Notar eine grundlegende Rolle: Er kann den Abschluss einer solchen Versicherung empfehlen und die Begünstigten über die möglichen Risiken einer Erbschaft aufklären. Die Versicherung ihrerseits prüft präventiv die Erbschaftssituation und etwaige Ansprüche anderer Erben, um maßgeschneiderten Schutz anzubieten.
Vorteile auch für den Immobilienmarkt
Ein wichtiger Aspekt betrifft die Vermarktbarkeit der Immobilie. Ein geschenktes Haus ohne ausreichende Sicherheiten kann schwer verkäuflich sein, da potenzielle Käufer Angst vor zukünftigen Erbschaftsstreitigkeiten haben. Der Abschluss einer Spendenversicherung hingegen sichert den Vermögenswert für den Käufer, der ihn ohne Risiko erwerben kann.
Versicherungssysteme, die den Empfänger einer Schenkung schützen, sind heute ein wertvolles Instrument, um den Beschenkten Sicherheit zu geben und Immobilientransaktionen reibungslos zu gestalten. Vor der Annahme einer Schenkung, insbesondere wenn es sich um Immobilien oder wertvolle Vermögenswerte handelt, ist es ratsam, mit Unterstützung von Experten wie denen der Agenzia delle Successioni den Abschluss einer Versicherung in Erwägung zu ziehen, die den Beschenkten vor künftigen Wertminderungsmaßnahmen schützt. So kann der Empfänger die Schenkung unbesorgt genießen, ohne Angst vor Streitigkeiten, die auch Jahre später noch entstehen könnten.
Kundendienst
Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Füllen Sie das Formular aus
Fragen Sie den erfahrenen Fachmann um Rat