Testament an Bord eines Flugzeugs erstellen: So geht's

So verfassen Sie während eines Fluges ein gültiges Testament
Die Erstellung eines Testaments an Bord eines Flugzeugs ist gesetzlich zulässig. Sie erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Regeln, die die Gültigkeit des Dokuments auch in Notsituationen oder besonderen Umständen gewährleisten.
Entgegennahme des Testaments an Bord
Das während des Fluges erstellte Testament wird vom Flugzeugkapitän entgegengenommen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Erstellung in Anwesenheit mindestens eines Zeugen erfolgen muss. Um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten, sind nach Möglichkeit zwei Zeugen vorzuziehen. Die Befugnisse, die üblicherweise den Seebehörden übertragen werden, werden in diesem Fall auf die Luftfahrtbehörden übertragen. Dies bedeutet, dass dem Kapitän eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung dieser heiklen Situationen zukommt.
Die Rolle des Kapitäns und die Delegation
Nach einigen Doktrinen kann der Kapitän befugt sein, den Empfang des Testaments an andere Besatzungsmitglieder oder Personen an Bord zu delegieren, da seine Hauptaufgaben mit der Sicherheit und dem Flugmanagement zusammenhängen. Interessanterweise besagt dieselbe Doktrin jedoch, dass der Kapitän während des Fluges kein eigenes Testament verfassen kann, da er seinen Kommandoaufgaben nachgeht.
Das Verfahren zur Eintragung und Übergabe
Nach der Erstellung muss das Testament im Flugbuch des Flugzeugs eingetragen werden, einem offiziellen Protokoll, in dem die relevanten Ereignisse des Fluges festgehalten werden. Das Verfahren endet nicht mit der bloßen Eintragung. Nach der Landung des Flugzeugs müssen die beiden Originale des Testaments zusammen mit einer Kopie der Eintragung bei der nationalen Luftfahrtbehörde am ersten Ankunftsflughafen abgegeben werden. Landet das Flugzeug jedoch auf einem ausländischen Flughafen, muss eines der Originale der örtlichen Konsularbehörde übergeben werden.
Gültigkeit und mögliche Ungültigkeit
Ein interessanter Aspekt der Regelungen zu Testamenten an Bord betrifft die Gültigkeit des Dokuments im Falle von Formfehlern. Wurde das Testament beispielsweise in Anwesenheit nur eines Zeugen errichtet, obwohl zwei hätten anwesend sein können, gilt es als ungültig. Die unterlassene Übergabe des Testaments an die zuständigen Behörden, ob national oder konsularisch, berührt dessen Gültigkeit jedoch nicht. Das bedeutet, dass das Testament auch dann gültig bleibt, wenn es nicht sofort hinterlegt wird, da die unterlassene Übergabe keinen Formfehler darstellt.
Die Testamentserrichtung an Bord eines Flugzeugs ist eine außergewöhnliche Lösung für Personen, die sich in einer Notlage oder weit entfernt von Land befinden und ihren Willen bekannt geben möchten. Es ist jedoch unerlässlich, alle erforderlichen Verfahren genau zu befolgen, von der Anwesenheit von Zeugen bis zur ordnungsgemäßen Übermittlung der Dokumente an die zuständigen Behörden. Die Einhaltung dieser Regeln gewährleistet die volle Rechtswirksamkeit des Testaments.
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