Gemeinsames Testament: Ist das in Italien möglich?

Es gibt rechtliche Lösungen, um die Wünsche des Paares zu koordinieren
Ein Testament ist ein grundlegendes Instrument, mit dem eine Person ihre Wünsche für die Zeit nach ihrem Tod sowohl finanziell als auch persönlich festlegt. Zu den am häufigsten gestellten Fragen gehört die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen, also ein einziges Dokument, das die letzten Wünsche zweier oder mehrerer Personen, oft Ehegatten oder Lebenspartner, enthält. Dies ist ein heikles Thema, da es die Grenze zwischen Privatautonomie und den Beschränkungen des italienischen Erbrechts berührt.
In Italien sind gemeinschaftliche oder gegenseitige Testamente gemäß dem Zivilgesetzbuch verboten. Artikel 589 besagt ausdrücklich, dass zwei oder mehr Personen ihre Wünsche nicht in einem einzigen Dokument zum Ausdruck bringen können. Der Grund für dieses Verbot liegt im Schutz der Testierfreiheit: Jede Person muss ihre eigenen Verfügungen jederzeit ändern oder widerrufen können, ohne an die Entscheidungen anderer gebunden zu sein. Ein gemeinsames Dokument könnte tatsächlich gegenseitige Beschränkungen schaffen, die schwer aufzulösen sind und die Möglichkeit eines einseitigen Widerrufs einschränken.
Das Verbot bedeutet jedoch nicht, dass zwei Ehegatten oder Lebenspartner keine koordinierten Testamente haben können. Jeder von ihnen kann ein eigenes Testament mit ähnlichem oder spiegelbildlichem Inhalt verfassen, beispielsweise die Zuteilung von Vermögenswerten an den überlebenden Ehegatten und anschließend an die Kinder. Dies erreicht eine ähnliche praktische Wirkung wie ein gemeinschaftliches Testament, wahrt aber dennoch die rechtlichen Beschränkungen. Entscheidend ist, dass die beiden Dokumente auch bei Harmonisierung autonom und unterschiedlich sind.
Einige ausländische Rechtssysteme erlauben gemeinschaftliche Testamente, insbesondere in Ländern mit germanischer Tradition. Im italienischen Rechtssystem ist diese Lösung jedoch nach wie vor unpraktisch. Wer eine gemeinsame Nachlassplanung erstellen möchte, muss daher auf alternative Instrumente zurückgreifen: Neben getrennten und einheitlichen Testamenten können auch Familienvereinbarungen, Schenkungen oder andere Formen der Nachlassplanung berücksichtigt werden, stets mit Unterstützung von Experten, wie beispielsweise der Agenzia delle Successioni.
Ein gemeinsames Testament im engeren Sinne ist in Italien nicht möglich. Mit einer ordnungsgemäßen Nachlassplanung ist es jedoch dennoch möglich, die Wünsche zweier Personen, die ihr Erbe gemeinsam planen möchten, zu koordinieren. Wichtig ist, die geltenden Gesetze einzuhalten und die für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Rechtsinstrumente zu wählen, um Fehler zu vermeiden, die die Bestimmungen ungültig machen könnten.
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