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Ersatzbescheinigungsformular für die Finanzbehörde

Ersatzbescheinigungsformular für die Finanzbehörde

Wie man die Selbstauskunftserklärung dem Finanzamt übermittelt

Die Selbstzertifizierung ist eines der wichtigsten Instrumente, mit denen Gesetzgeber die Beziehung zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung vereinfachen wollen. Sie wurde mit dem Präsidialdekret Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 eingeführt und ermöglicht es Bürgern, eigenverantwortlich eine Reihe von Angaben zu ihrem Zustand, ihren Eigenschaften und Fakten zu bestätigen. Damit werden die bisherigen Bescheinigungen von Behörden ersetzt. Der Grundgedanke dieser Initiative ist einleuchtend: Wenn eine Information bereits in den Archiven der öffentlichen Verwaltung vorhanden ist, ist es nicht sinnvoll, den Bürgern die Last aufzubürden, erneut eine Bescheinigung über deren Existenz anzufordern und einzureichen. Die Verwaltung selbst kann dies – auch nachträglich – über ihre eigenen Informationssysteme überprüfen.

Auf dieser Seite stellt die italienische Erbschaftsbehörde ein kostenloses, ausfüllbares Formular zur Selbstauskunft bereit, das auf der offiziellen Vorlage der Finanzbehörde basiert. Mit diesem praktischen und benutzerfreundlichen Tool können Sie Ihre Daten direkt online eingeben, wodurch manuelle Übertragungen oder die Verwendung von Standardvorlagen entfallen. Das Herunterladen des vorgefertigten Formulars beschleunigt die Bearbeitung, reduziert Fehler und vereinfacht die spätere Einreichung bei der zuständigen Behörde.

 

 

Welche Angaben können in der Selbstzertifizierungserklärung gemacht werden?

Die Selbstauskunft beruht auf einem zentralen Prinzip des modernen Verwaltungsrechts: der Eigenverantwortung des Bürgers. Der Erklärende steht im Mittelpunkt des Verwaltungsverfahrens als vollständig informierte und für die Richtigkeit seiner Angaben rechtlich verantwortliche Person. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert die Erklärung grundsätzlich als gültig, behält sich jedoch das Recht vor, nachträgliche Überprüfungen durchzuführen. Dadurch wird die Gewissheit der Angaben nicht beeinträchtigt, sondern lediglich der Überprüfungsprozess vereinfacht.

Artikel 46 des Präsidialdekrets 445/2000 legt fest, welche Angaben selbst bescheinigt werden können. Dies sind Angaben und Fakten, die naturgemäß bereits in öffentlichen Archiven verfügbar sind: Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Familienzusammensetzung, Existenz, Eintragung in Berufsregister, -ordnungen oder -listen, Bildungs- oder Berufsqualifikationen, Einkommens- oder Beitragsstatus, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Status als Student, arbeitslos oder Rentner, Wehrdienststatus sowie weitere Informationen, die sich unmittelbar auf den persönlichen Bereich der Person beziehen und bereits bei Verwaltungsbehörden erfasst sind.

 

Welchen Zweck hat die Selbstzertifizierungserklärung?

Die Selbstauskunft kann in allen Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu öffentlichen Dienstleistern verwendet werden, die verpflichtet sind, sie anzuerkennen. Sie kann auch im Umgang mit privaten Unternehmen wie Banken oder Versicherungen genutzt werden. In diesem Fall hat die Privatperson jedoch das Recht, die Erklärung anzunehmen oder zusätzliche Formalitäten, wie beispielsweise die Beglaubigung der Unterschrift, zu verlangen. Im Umgang mit öffentlichen Stellen ist die Selbstauskunft hingegen stets gültig und kann nicht abgelehnt werden , da die öffentliche Verwaltung gesetzlich verpflichtet ist, die in ihren Datenbanken verfügbaren Informationen von Amts wegen zu erheben und zu überprüfen.

Aus praktischer Sicht ist die Selbstauskunft ein äußerst einfaches Dokument. Bürger müssen ihre persönlichen Daten angeben, die empfangende Institution oder Behörde benennen, die Erklärung zum zu bestätigenden Status hinzufügen und unterschreiben. Alle Anträge und Erklärungen, die an öffentliche Verwaltungen, Verantwortliche oder Leistungserbringer gerichtet sind, können auch per Fax oder elektronisch übermittelt werden. Elektronisch übermittelte Anträge und Erklärungen sind gültig, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind oder der Unterzeichner vom Computersystem mittels eines elektronischen Ausweises identifiziert wurde.

 

Ersatzerklärung zur Zertifizierung und Erbfolge

Im Erbrecht spielt die Selbstauskunft eine besonders wichtige Rolle, da sie zahlreiche Schritte vereinfacht, für die früher Bescheinigungen des Standesbeamten oder anderer öffentlicher Stellen erforderlich waren.

Im Rahmen eines Nachlassverfahrens sind viele der für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens benötigten Informationen bereits beim Standesamt oder anderweitig bei Gemeindeämtern, dem Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INPS) oder dem Finanzamt hinterlegt. Wohnsitz des Verstorbenen, Familienstand, Ehestand, Staatsangehörigkeit, Studenten- oder Rentnerstatus des Erben: All diese Angaben bedürfen keiner förmlichen Beglaubigung mehr, da die betroffene Person sie direkt durch eine unterzeichnete Selbstauskunft zusammen mit einer Kopie ihres Personalausweises erklären kann. Das ausfüllbare Formular am Seitenende vermeidet somit Wartezeiten am Schalter, Beglaubigungskosten und die Erstellung oft überflüssiger Dokumente.

 

Wie lange ist die Selbstzertifizierungserklärung gültig?

Die Erklärung bleibt gültig, bis ihre Falschheit festgestellt wird. Ergibt die Überprüfung durch die Verwaltung, dass die Erklärung falsch ist, macht sich der Bürger gemäß Artikel 76 des Präsidialdekrets 445/2000 strafbar und verliert darüber hinaus alle aufgrund der Erklärung erhaltenen Leistungen. Diese Bestimmung verdeutlicht das ausgewogene Verhältnis zwischen Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit: Die öffentliche Verwaltung verzichtet auf die Vorlage materieller Nachweise, behält sich aber das Recht vor, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.

 

Auf dieser Seite können Sie neben den Informationen auch das offizielle Formular im ausfüllbaren Format herunterladen und direkt ausfüllen und verwenden.

 

Entdecken Sie die vollständige Liste der Dokumente, die Sie über die Nachlassverwaltung erhalten können .

 

Auf der offiziellen Website der Steuerbehörde wird darauf hingewiesen, dass neben dem entsprechenden Formular auch die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auszudrucken und zusammen mit dem Antrag einzureichen sind. Das vollständige Dokument, das Sie von der Website der Steuerbehörde erhalten haben, ist unten zusammen mit dem Formular beigefügt.

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