Neueröffnung: Polo Palermo - Via Messina 7/d - Palermo
IT | EN | FR | ES | DE
Partnership

MENU

Formular zur Übermittlung von Erbendaten an die Finanzbehörde

Formular zur Übermittlung von Erbendaten an die Finanzbehörde

Wie man den Steuerbehörden im Erbfall die Daten der Erben mitteilt

Auf dieser Seite finden Sie das Formular zur Benachrichtigung der Steuerbehörde über Ihre Erben sowie eine Anleitung zum korrekten Ausfüllen. Das Formular kann kostenlos von der offiziellen Website der Steuerbehörde heruntergeladen werden und bietet die Möglichkeit, es online mit Ihren eigenen Daten auszufüllen.

Mit diesem Formular benachrichtigen Sie die Finanzbehörde über alle oder einige Ihrer Erben. Es kann auch bei der Abgabe Ihrer Erbschaftsteuererklärung hilfreich sein.

Im Todesfall eines Steuerzahlers sind die Erben verpflichtet, der zuständigen territorialen Niederlassung der Finanzbehörde ihre persönlichen Daten und den steuerlichen Wohnsitz des Verstorbenen mitzuteilen.

Das korrekte Ausfüllen dieses Formulars ist ein wichtiger Verwaltungsschritt, da es den Steuerbehörden ermöglicht, ihre Datenbanken zu aktualisieren und Mitteilungen sowie Dokumente an die entsprechenden Empfänger weiterzuleiten. Das unten auf der Seite beigefügte Formular ist das offizielle Dokument für diese Erklärung und muss sorgfältig gemäß den nachstehenden Anweisungen ausgefüllt werden.

 

 

Name und Angaben zum/zur Verstorbenen

Der erste Teil des Formulars, der am Ende des Artikels heruntergeladen und online leicht bearbeitet werden kann, ist der Angabe der Empfängerstelle gewidmet: Es müssen die Provinzdirektion und das Territorialbüro der Steuerbehörde angegeben werden, die für den steuerlichen Wohnsitz des Verstorbenen zuständig sind.

Es ist entscheidend, das richtige Büro auszuwählen, da die territoriale Zuständigkeit vom steuerlichen Wohnsitz des Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt des Todes abhängt. Eine falsche Adresse kann dazu führen, dass die Akte falsch zugeordnet wird oder eine erneute Kontaktaufnahme erforderlich ist.

Unmittelbar nach der Kopfzeile muss der Abschnitt mit den Daten des Verstorbenen ausgefüllt werden: Name und Nachname , Steuernummer , Geburtsort und -datum sowie Sterbedatum.

Diese Informationen müssen exakt mit den Angaben in den Registereinträgen übereinstimmen, da das Amt diese Angaben nutzt, um den Steuerstatus des Steuerzahlers zu ermitteln und die Kommunikation mit der zuständigen Stelle zu verknüpfen.

Etwaige Unstimmigkeiten bei Namen oder Steuerkennzeichen können die Ermittlungen verlangsamen und eine nachträgliche Klärung erforderlich machen.

 

Daten der Erben

Der mittlere Teil des Formulars ist für die Daten der Erben reserviert.

Name, VornameSteuernummer und steuerlicher Wohnsitz jedes Erben müssen in die dafür vorgesehenen Zeilen eingetragen werden.
Das Formular bietet Platz für bis zu zehn Namen; bei mehr Erben können zusätzliche Listen beigefügt oder mehrere Formulare eingereicht werden.

Es ist wichtig, dass die Angaben zum steuerlichen Wohnsitz vollständig sind (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde und Bundesland) und die Steuerkennziffern korrekt sind. Die Steuerkennziffer ermöglicht die eindeutige steuerliche Identifizierung jedes Erben und ist in vielen nachfolgenden Verfahren die wichtigste Datengrundlage für die Verifizierung.

Anschließend muss das Formular von jedem Erben unterschrieben werden , der die Mitteilung einreichen möchte. Es ist möglich, mehrere Mitteilungen an die Finanzbehörde zu senden . Dies ist notwendig, da sich familiäre Verhältnisse im Laufe der Zeit ändern können und Konflikte im Streit um das Erbe des verstorbenen Verwandten noch schärfer werden können.

 

Beizufügende Dokumentation

Zusammen mit dem Formular muss zwingend ein Nachweis über den Tod, d. h. die Sterbeurkunde, vorgelegt werden, die über das Nachlassamt angefordert werden kann.

Es ist außerdem üblich, Folgendes beizufügen:

  • eine Kopie des Personalausweises des Verstorbenen und jedes angegebenen Erben;
  • die Steuerordnung des Verstorbenen und des Erben;
  • gegebenenfalls die Vererbungsdeklaration, falls diese bereits eingereicht wurde;
  • die Stellvertreter für die kumulative Darstellung.

Mithilfe dieser Anhänge kann die Finanzbehörde die Richtigkeit der Angaben und den tatsächlichen Erbstatus der von den Unterzeichnern erklärten Erben überprüfen.

 

Präsentationsmodus

Das Formular kann auf verschiedene Arten eingereicht werden:

  • Persönliche Abgabe am Schalter der angegebenen Territorialstelle
  • Versand per Einschreiben mit Rückschein
  • Übermittlung per PEC, wobei das ausgefüllte und unterschriebene Formular im PDF-Format zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beigefügt werden.

Bei der elektronischen Einreichung empfiehlt es sich, die Scans auf Lesbarkeit und die Unterschriften auf Unkenntlichkeit zu prüfen. Vor dem Absenden sollten Sie außerdem kontrollieren, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, die Steuerangaben fehlerfrei sind und die beigefügten Dokumente vollständig und lesbar sind.

Es ist außerdem wichtig, eine Kopie des Formulars und den Liefer-oder Versandbeleg aufzubewahren, da diese als Nachweis der Einhaltung der Vorschriften dienen und bei Bedarf später angefordert werden können.

 

Beziehung zur Vererbungserklärung

Die Übermittlung der Erbeninformationen ersetzt nicht die Erbschaftserklärung , die ein separates Dokument mit eigenen Anforderungen und Fristen darstellt. Die Übermittlung dient ausschließlich der förmlichen Identifizierung der Erben gegenüber den Steuerbehörden und der korrekten Übermittlung aller relevanten Dokumente. Die Erbschaftserklärung hingegen formalisiert die Übertragung des geerbten Vermögens und zieht spezifische steuerliche Pflichten nach sich.

 

Entdecken Sie die vollständige Liste der Dokumente, die Sie über die Nachlassverwaltung erhalten können.

 

Auf der offiziellen Website der Steuerbehörde wird darauf hingewiesen, dass neben dem entsprechenden Formular auch die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auszudrucken und zusammen mit dem Antrag einzureichen sind. Das vollständige Dokument, das Sie von der Website der Steuerbehörde erhalten haben, ist unten zusammen mit dem Formular beigefügt.

Kundendienst


Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Füllen Sie das Formular aus

Fragen Sie den erfahrenen Fachmann um Rat

Höchste Priorität: Beratung/Service/Dokumente innerhalb von 3 Stunden.
Sofortige Unterstützung durch einen spezialisierten Fachmann.
Wir rufen Sie unter der Nummer 02 86891290 für das erste Gespräch an.

Neuigkeiten der Nachlassagentur
Neuigkeiten | erbschaft Vermögensermittlung bei Erbschaften

Vermögensermittlung bei Erbschaften

Erfahren Sie, warum es ein wichtiges Instrument zum Schutz von Erben und zukünftigem Vermögen ist.
Vermögensermittlung bei Erbschaften
mehr lesen
28 Gen 2026
Neuigkeiten | erbschaft Nachfolge bei der Zulassung des pharmazeutischen Dienstes

Nachfolge bei der Zulassung des pharmazeutischen Dienstes

Einziehung, Eigentumsübertragung und Schutz der Kontinuität des pharmazeutischen Dienstes
Nachfolge bei der Zulassung des pharmazeutischen Dienstes
mehr lesen
27 Gen 2026
Neuigkeiten | erbschaft Erbschaft und Kirche: Was das Gesetz wirklich sagt

Erbschaft und Kirche: Was das Gesetz wirklich sagt

Was können die Mitglieder der Kirche erben und was können sie als Vermächtnis hinterlassen?
Erbschaft und Kirche: Was das Gesetz wirklich sagt
mehr lesen
26 Gen 2026
Neuigkeiten | Erbteilung Erbliche Aufteilung durch Los: Funktion und Anwendungsgrenzen

Erbliche Aufteilung durch Los: Funktion und Anwendungsgrenzen

Wie funktioniert die Erbteilung per Los? Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Erbanteile zu bewerten?
Erbliche Aufteilung durch Los: Funktion und Anwendungsgrenzen
mehr lesen
23 Gen 2026
Neuigkeiten | Testament Wer erbt, wenn kein Testament und keine Kinder vorhanden sind?

Wer erbt, wenn kein Testament und keine Kinder vorhanden sind?

So können Verwandte das Anwesen erben und nach welchen Grundsätzen
Wer erbt, wenn kein Testament und keine Kinder vorhanden sind?
mehr lesen
20 Gen 2025

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsleistungen der Nachlassagentur

Erbschaft

Was im Erbfall zu tun ist, wie das Verfahren im Todesfall funktioniert, was es bedeutet.

Testament

Wie eine Erbschaft mit Testament funktioniert, wie man ein Testament erstellt, wie lange es gültig ist.

Schenkung zu Lebzeiten

Wie eine Schenkung abläuft, wie sie erstellt wird, welche Kosten entstehen.

Erbteilung

Wie die Aufteilung des Nachlasses erfolgt und welche Schritte notwendig sind.