Formulare für notarielle Urkunden der Finanzbehörde
Unterschiede zwischen einer beglaubigten Abschrift und einer selbstbeglaubigten notariellen Urkunde
Auf dieser Seite finden Sie die beglaubigte Kopie der eidesstattlichen Erklärung für die Steuerbehörde, die Selbstauskunft zur eidesstattlichen Erklärung sowie eine Anleitung zum korrekten Ausfüllen. Das Formular wird von der Nachlassbehörde kostenlos auf der offiziellen Website der Steuerbehörde zum Download angeboten und kann nun auch online ausgefüllt werden. Es stehen zwei Versionen zur Verfügung: eine beglaubigte Kopie und eine einfache Selbstauskunft.
Um besser zu verstehen, welches Modell man verwenden sollte, ist es wichtig, Folgendes zu klären:
Die beglaubigte Abschrift einer eidesstattlichen Erklärung ist ein durch Präsidialerlass 445/2000 vorgesehenes Instrument , das es Bürgern ermöglicht, in eigener Verantwortung persönliche Angaben, Tatsachen oder Qualifikationen, die ihnen unmittelbar bekannt sind, zu bestätigen. Sie muss vor einem Amtsträger (z. B. einem Notar, einem Gemeindeangestellten, einem Botschafter, einem Mitarbeiter des Finanzamts usw.) unterzeichnet werden.
Die Selbstauskunft ist ein Instrument, mit dem ein Bürger eine ihm bekannte Tatsache selbst bestätigen kann. In diesem Fall ist es nicht notwendig, sie vor einem Beamten zu unterschreiben.
Beide Dokumente können aus verschiedenen Gründen nützlich sein. Ein Hauptgrund für ihre Verwendung in Erbschaftsangelegenheiten (Selbstauskunft) ist, wenn ein Erbe die Existenz weiterer ihm bekannter Erben erklärt und allein unterzeichnet. Das heißt, wenn ein Erbe die Erbschaftserklärung eigenständig abgibt, ohne die anderen Erben einzubeziehen.
Die Selbstauskunft kommt im modernen Verwaltungssystem besondere Bedeutung zu, da sie auf dem Prinzip der Bürgerselbstverantwortung beruht . Der Bürger gilt als fähig, die Wahrheit zu erklären, was anschließend von der öffentlichen Verwaltung überprüft und kontrolliert wird. Die Erklärung ist daher so lange gültig und wirksam, bis ihre Falschheit nachgewiesen ist.
Die Bezugsbestimmung ist Artikel 47 des Präsidialdekrets 445/2000 , der festlegt, dass die Selbstzertifizierung verwendet werden kann, um persönliche Zustände, Tatsachen und Eigenschaften nachzuweisen, die nicht zu denjenigen gehören, die bereits gemäß Artikel 46 desselben Dekrets durch Selbstzertifizierung zertifizierbar sind.
- Welchen Zweck hat eine Selbstzertifizierung?
- Wie man ein Selbstzertifizierungsformular ausfüllt
- Beziehung zur Vererbungserklärung
Welchen Zweck hat eine Selbstzertifizierung?
Eine Selbstauskunft kann immer dann verwendet werden, wenn ein Bürger eine Beziehung zur öffentlichen Verwaltung herstellen möchte. Sie kann auch im Umgang mit Privatpersonen genutzt werden. In diesem Fall ist jedoch, wenn das Dokument für die betreffende Person rechtsverbindlich sein soll, eine Beglaubigung der Unterschrift erforderlich , es sei denn, die Privatperson lehnt die Erklärung in ihrer vorliegenden Form ab.
Italienische Staatsbürger, Staatsbürger von EU-Mitgliedstaaten und, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen, Staatsbürger von Drittstaaten können diese Erklärung verwenden . Für Letztere ist die Verwendung nur zulässig, wenn sie in Italien wohnhaft sind und die gemachten Angaben von italienischen Behörden oder in Italien tätigen öffentlichen oder privaten Einrichtungen bestätigt oder überprüft werden können. Die Erklärung ist daher eng mit der Möglichkeit der späteren Überprüfung verknüpft.
Wie man ein Selbstzertifizierungsformular ausfüllt
Das Ausfüllen des Formulars ist mit Hilfe der italienischen Steuerbehörde denkbar einfach. Sie können Ihre Daten direkt online eingeben (die Formulare stehen am Ende der Seite zum Download bereit) und je nach Bedarf zwischen zwei Dateiformaten wählen. Gemäß Artikel 38 des Präsidialdekrets 445/220 können alle Anträge und Erklärungen an öffentliche Verwaltungen, Verantwortliche oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen auch per Fax oder elektronisch übermittelt werden. Wird jedoch eine beglaubigte Kopie der eidesstattlichen Erklärung benötigt, muss der Antragsteller persönlich bei der Steuerbehörde erscheinen.
Elektronisch eingereichte Anträge und Erklärungen sind gültig, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind, wenn der Unterzeichner vom Computersystem mittels eines elektronischen Ausweises identifiziert wird oder wenn sie durch einen Bevollmächtigten an einen Fachmann übermittelt werden.
Tatsächlich ist es üblich, dass Erben das Formular „Notorious Deed - Self-Certification“ ausfüllen, es in der traditionellen Weise vom Erben unterzeichnen und es der öffentlichen Verwaltung über einen Bevollmächtigten des für die Einreichung der Erbschaftserklärung zuständigen Fachmanns übermitteln.
Beziehung zur Vererbungserklärung
Im Erbfall können Banken, Postämter und andere Institutionen eines der auf dieser Seite beigefügten Dokumente anfordern, um die Erben vor Einleitung von Maßnahmen, die zuvor für den Verstorbenen eingeleitet wurden, endgültig zu ermitteln. In vielen Fällen, insbesondere bei kleineren Nachlässen, genügt jedoch eine notariell beglaubigte Eigenerklärung, die die rechtmäßigen Erben ausweist und somit Zeit und Kosten spart. Viele Institutionen und Banken bevorzugen jedoch aufgrund des Risikos von Erbstreitigkeiten eine beglaubigte Kopie.
Entdecken Sie die vollständige Liste der Dokumente, die Sie über die Nachlassverwaltung erhalten können.
Auf der offiziellen Website der Steuerbehörde wird darauf hingewiesen, dass neben dem entsprechenden Formular auch die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auszudrucken und zusammen mit dem Antrag einzureichen sind. Das vollständige Dokument, das Sie von der Website der Steuerbehörde erhalten haben, ist unten zusammen mit dem Formular beigefügt.
- Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung – Selbstzertifizierung
- Privacy AdE
- Dichiarazione dell'atto di notorietà - Copia Conforme
Kundendienst
Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Füllen Sie das Formular aus
Fragen Sie den erfahrenen Fachmann um Rat