Anteile einer GmbH erben: Wie soll man vorgehen?

Wie man Anteile an einer Kapitalgesellschaft erbt
Gesellschaftsanteile, insbesondere die Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sind grundsätzlich durch verschiedene rechtliche Maßnahmen wie Schenkungen, Verkäufe oder durch Erbschaft übertragbar. Es gilt das Prinzip der freien Übertragbarkeit von Anteilen an Dritte, die nicht Teil der Gesellschaft sind.
Dieses allgemeine Prinzip kann jedoch durch spezielle Klauseln in den Satzungen der Gesellschaft abweichend geregelt werden, um zu verhindern, dass Dritte, einschließlich der Erben eines verstorbenen Gesellschafters, Gesellschafterstatus erwerben.
Solche Einschränkungen können durch Klauseln der absoluten Unübertragbarkeit oder durch Zustimmungsklauseln eingeführt werden, bei denen die Übertragung der Anteile von der Zustimmung der anderen Gesellschafter abhängt.
Was die Übertragbarkeit von Anteilen nach dem Tod betrifft, muss geprüft werden, ob in den Satzungen der Gesellschaft Beschränkungen für diese Übertragbarkeit festgelegt sind.
Im Fall einer absoluten Unübertragbarkeit der Anteile oder wenn die Zustimmung der anderen Gesellschafter zum Eintritt der Erben nicht erteilt wird, haben die Erben, die nicht die gesellschaftliche Stellung des verstorbenen Gesellschafters übernehmen können, einen Forderungsanspruch auf die Liquidation des Anteils gegenüber der Gesellschaft.
In allen anderen Fällen gilt das allgemeine Prinzip der freien Übertragbarkeit von Anteilen, was zur Folge hat, dass der Erbe oder die Erben die gleiche rechtliche Stellung wie der verstorbene Gesellschafter übernehmen können.
Es ist jedoch wichtig, zwischen dem Fall eines einzelnen Erben und mehreren Erben zu unterscheiden, da im letzteren Fall eine Erbengemeinschaft gebildet wird und ein gemeinsamer Vertreter ernannt werden muss, der die gesellschaftlichen Rechte der Erben gemeinsam ausübt.
In jedem Fall hat jeder Erbe das Recht, die Teilung der Erbengemeinschaft zu verlangen, was zu einer Aufteilung der geerbten Anteile führt.
Die Fälle sind zahlreich, und oft ist es notwendig, auf spezialisierte Fachleute oder Unternehmen zurückzugreifen, die sich speziell mit diesen Fragen befassen, wie die Agenzia delle Successioni. Diese verfügt über verschiedene berufliche Fachkräfte, wie Steuerberater, Unternehmensberater, Geschäftsführer und Manager, die die Erben sicher durch den Prozess der Übertragung von Gesellschaftsanteilen führen können. Die erste Beratung ist kostenlos und kann ganz einfach durch Ausfüllen des Formulars eingeholt werden.
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