Familienübertragungen und Schenkungen: Wann wird es zum Risiko?
Geldüberweisungen an Verwandte können Erbschaftsprobleme verursachen.
Im familiären Umfeld sind Geldtransfers per Banküberweisung sehr verbreitet. Eltern können ihren Kindern bei unerwarteten Ausgaben helfen, Großeltern können zur Erziehung oder Ausbildung ihrer Enkel beitragen, oder Geschwister können ein Familienmitglied in finanziellen Notlagen unterstützen.
Diese oft als spontane Solidaritätsbekundungen wahrgenommenen Bewegungen können tatsächlich weitreichendere rechtliche, erbrechtliche und steuerliche Folgen haben, als man annehmen mag. Jede Geldüberweisung, sofern sie nicht formalisiert oder klar dokumentiert ist, kann sich auf künftige Erbteile auswirken, Ungleichheiten zwischen Geschwistern hervorrufen, als Schenkung im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Erbteil betrachtet werden und in heiklen Fällen von den Erben bei der Eröffnung des Nachlassverfahrens angefochten werden.
Ein oft übersehener Aspekt ist, dass Erben nach dem Tod einer Person die Möglichkeit haben, Banktransaktionen der Vorjahre zu prüfen und alle nicht sofort nachvollziehbaren Abbuchungen zu verifizieren. Fehlt es an einem klaren Grund für eine Überweisung oder an einem Vertrag bzw. Dokument, das deren Zweck erklärt, kann die Transaktion als Schenkung eingestuft und somit einer Nachprüfung unterzogen werden, was Auswirkungen auf die Verteilung des Nachlasses haben kann.
Banküberweisungen zwischen Familienmitgliedern, insbesondere im Zusammenhang mit einer Erbschaft, sind daher ein sensibles Thema. Einerseits dienen sie der alltäglichen Unterstützung, andererseits können sie eine Vermögensübertragung mit spezifischen rechtlichen Konsequenzen darstellen. Zivilrechtlich gesehen ist die unentgeltliche Geldüberweisung einer Person an eine andere faktisch eine Schenkung. Steuerlich gesehen kann sie, je nach Höhe des Betrags, erheblich sein und der Steuerpflicht unterliegen.
Wann gilt eine Banküberweisung als kleine Spende?
Eine bescheidene Spende ist eine Spende, die das Vermögen des Spenders nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Bemessung erfolgt im Verhältnis zu seinem Einkommen, Vermögen und seinen persönlichen Umständen. Es gibt keine feste gesetzliche Grenze, aber im Allgemeinen gilt ein Betrag von unter 5.000 € als bescheiden. Diese Beurteilung muss jedoch stets der individuellen finanziellen Situation des Spenders entsprechen. Was für jemanden mit hohem Einkommen bescheiden ist, muss es für jemanden mit einem geringen Einkommen nicht sein.
Bei kleineren Spenden ist weder eine notarielle Beglaubigung noch eine formale Beurkundung erforderlich. Eine übliche Banküberweisung oder die direkte Übergabe des Geldes genügt. Um Missverständnisse mit Erben oder steuerliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, den Zweck der Spende genau und nachvollziehbar anzugeben. Empfohlene Formulierungen sind beispielsweise:
- „Schenkung von geringem Wert gemäß Art. 783 des Bürgerlichen Gesetzbuches zugunsten von [Name des Empfängers]“
- Oder ein konkreter Grund, der die Art der Zurechnung verdeutlicht, wie zum Beispiel „Geburtstagsgeschenk“ oder „Beitrag zu den Studienkosten“.
Diese Vorsichtsmaßnahme soll verhindern, dass jemand das Geld in Zukunft fälschlicherweise als Schuldenzahlung oder als eine bedeutendere, umstrittene Spende interpretiert.
Für Spenden von geringem Wert fallen keine Steuern an. Sie müssen weder vom Spender noch vom Begünstigten deklariert werden und gelten vor allem nicht als Erbschaftsvorschuss. Die Finanzbehörden greifen in der Regel nicht ein, es sei denn, der Betrag steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Mitteln des Spenders oder ist mit dessen deklariertem Einkommen unvereinbar. In diesem Fall können sie um Erläuterungen oder zusätzliche Unterlagen bitten.
Einen bedeutenden Betrag spenden: Wie macht man das richtig?
Wenn der übertragene Betrag nicht als geringfügig anzusehen ist, gewinnt die Schenkung deutlich an rechtlicher Bedeutung. In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die Schenkung durch eine notarielle Urkunde, in Anwesenheit zweier Zeugen und mit der ausdrücklichen Annahme des Beschenkten beurkundet wird. Fehlt diese formale Beurkundung, ist die Schenkung ungültig.
Dieser Punkt ist besonders wichtig: Selbst wenn die Überweisung erfolgt ist und der Begünstigte das Geld erhalten hat, kann die Schenkung von den Erben angefochten werden, gerade weil ihr die rechtliche Form fehlt. Das bedeutet, dass ein Erbe die Überweisung anfechten könnte, indem er behauptet, sie verletze ein legitimes Recht oder sei rechtsunwirksam.
Die Banküberweisung, die zur Überweisung des Betrags verwendet werden kann, kann wie folgt lauten:
Eine gewöhnliche Banküberweisung, d. h. eine normale Banküberweisung ohne besondere Angaben, ist dann sinnvoll, wenn die Schenkung bereits notariell beglaubigt wurde.
Eine schriftliche Überweisung erfordert eine detaillierte Angabe des Zahlungsgrundes und wird verwendet, wenn alle Beteiligten und die Art der Transaktion genau identifiziert werden müssen, insbesondere bei steuerlichen Auswirkungen oder Vorteilen. In diesem Fall kann der Zahlungsgrund einen Verweis auf die notarielle Urkunde oder die Einzelheiten der formellen Schenkung enthalten.
Die Banküberweisung ist daher lediglich das Mittel, mit dem das Geld überwiesen wird. Die Gültigkeit der Schenkung hängt von der ihr vorausgehenden oder begleitenden notariellen Urkunde ab.
Welche Kosten sollten berücksichtigt werden?
Die Kosten einer kleinen Spende sind praktisch null: Weder die Banküberweisung noch die Spende selbst verursachen zusätzliche Gebühren oder Steuern.
Anders verhält es sich bei Spenden von nicht unerheblichem Wert, für die Unterstützung erforderlich ist:
Die Notargebühren variieren je nach Höhe der Schenkung, Komplexität der Urkunde und dem jeweiligen Notariat. Die Urkunde muss gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und unter Anwesenheit von Zeugen erstellt und aufbewahrt werden. Bei Bedarf können Sie sich an das Erbschaftsamt wenden, um Fehler zu vermeiden.
Etwaige Steuern hängen vom Verhältnis zwischen Spender und Empfänger ab. In Italien genießen direkte Spenden sehr umfassende Steuerbefreiungen.
Wie wird eine Spende per Banküberweisung besteuert?
Geldschenkungen zwischen Familienmitgliedern können, sofern sie einen geringen Betrag übersteigen, der Schenkungssteuer unterliegen. Das italienische Recht sieht jedoch sehr hohe Steuerfreibeträge vor, sodass die Transaktion in den meisten Fällen steuerfrei ist.
Hier sind die wichtigsten Schwellenwerte:
- Für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern gilt ein steuerfreier Betrag von 1.000.000 €, auf den darüber hinausgehenden Betrag wird eine Steuer von 4% erhoben.
- 1.000.000 € für Schenkungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.
- Zwischen Geschwistern besteht ein steuerfreier Betrag von 100.000 Euro, auf den darüber hinausgehenden Betrag wird ein Steuersatz von 6% erhoben.
- Andere Verwandte bis zum 4. Grad, ohne Ausnahme und mit einer Steuer von 6%.
- Für Nichtverwandte gilt eine Steuer von 8% ohne Freibetrag.
Bei den meisten Schenkungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Großeltern und Enkelkindern wird keine Steuer erhoben, da die übertragenen Beträge die Steuerfreigrenzen nicht erreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Schenkung, die nicht durch eine notarielle Urkunde (sofern erforderlich) beurkundet wird, nicht nur zivilrechtlich ungültig, sondern auch steuerlich unzulässig ist. Sie kann nicht registriert werden und ist gegenüber Erben oder Dritten nicht durchsetzbar.
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