Erbschaftsdiebstahl: Fälle und wie man damit umgeht
Wenn die Erbschaft vor oder nach dem Tod des Erblassers angetreten wird
Erbschaftsdiebstahl ist eine der schmerzhaftesten und heimtückischsten Formen von familiärer Ungerechtigkeit. Er tritt nicht immer als offensichtliches oder aufsehenerregendes Verbrechen in Erscheinung. Viel häufiger manifestiert er sich stillschweigend durch scheinbar legitimes Verhalten vor oder nach dem Tod eines Angehörigen, wodurch die Erben um ihr gesetzlich zustehendes Erbe gebracht werden. Wenn es dazu kommt, ist das Problem nicht nur rechtlicher Natur, sondern belastet auch die Gefühle und familiären Beziehungen. Doch gerade auf der rechtlichen Ebene ist ein Eingreifen möglich, vorausgesetzt, es wird umgehend und mit den geeigneten Mitteln gehandelt.
Zweifelhafte Testamente und unerfüllte Wünsche
Testamente gehören zu den heikelsten Themen. Oftmals stößt man auf Bestimmungen, die nicht den wahren Wünschen des Verstorbenen entsprechen, sondern vielmehr das Ergebnis von Druck oder Manipulation zu sein scheinen.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn Elemente auftauchen, die Zweifel an seiner Echtheit oder der Freiheit, mit der es verfasst wurde, aufkommen lassen. Bei holographischen Testamenten ist beispielsweise eine Schriftprüfung unerlässlich, um zu bestätigen, dass die Handschrift und die Unterschrift tatsächlich vom Erblasser stammen oder nicht von Hand gezeichnet wurden. In anderen Fällen ist es der Kontext, der Zweifel aufkommen lässt. Dies geschieht beispielsweise bei plötzlicher Isolation oder Abhängigkeit von einer außenstehenden Person sowie bei verdächtigen Veränderungen der finanziellen Verhältnisse.
Wenn Vermögen vor dem Tod gestohlen wird
Erbschaftsdiebstahl erfolgt nicht nur durch ein unregelmäßiges Testament. Sehr oft entsteht der Schaden, wenn der Verstorbene noch lebt, aber nicht mehr vollständig über sein Vermögen verfügen kann.
In solchen Situationen treten wiederkehrende Anzeichen auf. Unerklärlicherweise leergeräumte Bankkonten, verdächtige Abhebungen, fehlender Schmuck oder Wertgegenstände sowie Immobilienschenkungen in letzter Minute an eine einzelne Person sollten untersucht werden. Um den tatsächlichen Hergang zu rekonstruieren, ist häufig eine Vermögensprüfung erforderlich. Mit diesem Instrument lassen sich ungewöhnliche Transaktionen und fiktive Eigentumsverhältnisse der letzten Jahre aufdecken. Nur wenn die tatsächliche Höhe der Erbschaft bekannt ist, können die zu ergreifenden Maßnahmen beurteilt werden. Um den tatsächlichen Umfang der Erbschaft zu rekonstruieren, ist eine Vermögensprüfung oft notwendig.
Schenkungen und Schutz des Pflichtteils
Im italienischen Erbrecht gibt es einen Grundsatz, der nicht umgangen werden kann. Dieser fällt unter den Schutz des Pflichtteils. Ehepartner, Kinder und in manchen Fällen auch Eltern können nicht vom Erbschaft ausgeschlossen werden.
Selbst wenn der Verstorbene bei klarem Verstand und bei Bewusstsein war, Schenkungen, die den gesetzlichen Anteil mindern, bleiben anfechtbar.
In diesen Fällen sieht das Gesetz die Klage auf Herabsetzung vor, die die Durchsetzung von Schenkungen und testamentarischen Verfügungen ermöglicht, die den Pflichtteil betreffen. Darauf kann die Rückforderungsklage folgen, die notwendig ist, um die Vermögenswerte oder das Geld tatsächlich zurückzuerhalten.
Es gibt jedoch einen entscheidenden Aspekt hinsichtlich des Zeitpunkts. Diese Klagen müssen innerhalb von zehn Jahren erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt selbst das offensichtlichste Recht.
Zeit und die Notwendigkeit einer Strategie
Viele Erben bemerken ungewöhnliches Verhalten zu spät, das sich bei sofortiger Intervention lösen lässt.
Deshalb ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich. Das bedeutet nicht, sofort Klage einzureichen, sondern zu verstehen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, welche Beweise gesammelt werden können und welche Strategie wirklich tragfähig ist.
Handeln ohne klare Vision birgt das Risiko, Zeit, Geld und Rechte zu verschwenden. Die Agenzia delle Successioni kann Sie genau dabei unterstützen. Sie beginnt mit gezielter Beratung und, falls erforderlich, Intervention, um zu versuchen, die gestohlenen Vermögenswerte zurückzuerlangen.
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