Warum lohnt es sich, ein Testament zu erstellen?

Die einzige Maßnahme, die dem Willen des Erblassers folgt
In Italien nehmen Erbstreitigkeiten zwischen Angehörigen vor Gericht immer mehr zu.
Ein Testament zu erstellen ist daher eine sinnvolle Entscheidung, die Vorteile für alle Erben mit sich bringt – unabhängig von ihrem Verwandtschaftsgrad oder ihren Rechten – und vor allem für den Erblasser selbst, der seinen Nachlass nach eigenem Willen und nicht ausschließlich nach dem Gesetz regeln kann.
Ein eigenhändig verfasstes und unanfechtbares Testament ermöglicht es, sowohl das Gesetz als auch den sogenannten Pflichtteil zu wahren. Gleichzeitig kann – sofern gewünscht – bis zu 75?% des Vermögens anderen Personen oder Institutionen vermacht werden, etwa dem Lebenspartner, Vereinen, der Kirche, Stiftungen oder Freunden.
Eine vorausschauende Nachlassplanung verhindert Streitigkeiten unter den Erben und reduziert das Risiko langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
In diesem Artikel analysieren wir, warum es sinnvoll ist, ein Testament zu erstellen – ein aktuelles und viel gefragtes Thema, das jedoch technisches Wissen erfordert, um häufige Fehler zu vermeiden.
Ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen?
Ein Testament kann in jedem Alter sinnvoll sein, insbesondere bei einem komplexen Vermögen, Kindern aus früheren Ehen, Erben mit besonderen Bedürfnissen oder wenn ein Teil des Nachlasses an Personen oder Organisationen außerhalb des Pflichtteils gehen soll – etwa an Freunde oder gemeinnützige Einrichtungen.
Auch bei internationalem Vermögen, also wenn sich Besitztümer in verschiedenen Ländern befinden, empfiehlt sich ein Testament, um das Verfahren der Nachlassabwicklung zu vereinfachen, Zeit und Kosten für die Erben zu reduzieren und mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Zudem sollte das Testament aktualisiert werden, wenn sich familiäre oder finanzielle Verhältnisse ändern.
Wichtig: Bei fehlenden Nachkommen erhält der überlebende Ehepartner nicht automatisch das gesamte Vermögen, sondern muss dieses möglicherweise mit nahen Verwandten teilen.
Komplizierter wird es bei nicht verheirateten Lebenspartnern – der überlebende Partner hat keine gesetzlichen Erbrechte, es sei denn, es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe mit Vermögensgemeinschaft, gemäß dem italienischen Zivilgesetzbuch.
Warum kein Testament erstellen?
In Italien wird das Verfassen eines Testaments zunehmend als Akt der Fürsorge für die Erben verstanden – auch wenn der größte Nutzen beim Erblasser selbst liegt, der seine Vermögensverteilung individuell regeln kann.
Es gibt keine Nachteile, ein Testament zu erstellen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit zur Änderung oder Widerruf – es gibt keine Begrenzung der Anzahl von Testamenten. Gültig ist immer das zuletzt verfasste, sofern es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Daher ist es ratsam, sich frühzeitig und im vollen Besitz der geistigen Fähigkeiten mit dem Thema auseinanderzusetzen, um das eigene Vermögen nach Wunsch zu übertragen und gleichzeitig die Erben besser zu schützen.
Ein Testament kann in jedem Alter erstellt werden – Voraussetzung ist lediglich die Testierfähigkeit und ein bestehendes Vermögen.
Welche rechtliche Bedeutung hat ein eigenhändiges Testament?
Ein Testament hat gesetzliche Gültigkeit und stellt den letzten Willen des Erblassers dar, muss jedoch die gesetzlichen Vorschriften zum Pflichtteil berücksichtigen – also jenen Teil des Nachlasses, der unabdingbar engen Familienangehörigen wie Ehepartnern, Kindern oder – in deren Abwesenheit – Eltern zusteht.
Verletzt das Testament die Ansprüche dieser Pflichtteilsberechtigten, kann es angefochten werden.
Das bedeutet, dass ein Erbe, der sich benachteiligt fühlt, gerichtlich prüfen lassen kann, ob das Testament mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.
Ein rechtssicheres Testament kann mit Unterstützung qualifizierter Fachleute erstellt werden – etwa mit dem Expertenteam der Agenzia delle Successioni, das dafür sorgt, dass der Wille des Erblassers korrekt und ohne Anfechtungsrisiko umgesetzt wird.
Wie funktioniert eine Erbschaft bei Vorliegen eines Testaments?
Liegt ein Testament vor, erfolgt die Erbfolge gemäß den Verfügungen des Erblassers.
Ein eigenhändiges Testament kann – ob notariell hinterlegt oder privat aufbewahrt – nach dem Tod eröffnet und vollstreckt werden.
Der Erblasser kann über den verfügbaren Teil seines Vermögens frei verfügen, während er die Pflichtteilsrechte naher Angehöriger einhalten muss.
Neben diesen gesetzlich geschützten Anteilen kann der Erblasser also frei bestimmen, wem der verbleibende Anteil (die sogenannte "verfügbare Quote") zukommen soll.
Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, können Sie sich gerne an die Agenzia delle Successioni wenden, indem Sie das entsprechende Online-Formular ausfüllen. Die Experten stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite, damit Sie keine Fehler machen und Ihren Nachlass rechtssicher regeln können.
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